Aus Kammern und Verbänden

Weiterbildung "Theoretische und praktische Ausbildung"

Für Apotheker, die an einer Berufsschule unterrichten wollen, ist die Weiterbildung im Gebiet "Theoretische und praktische Ausbildung" sehr wichtig. Wegen zu großer Hürden hatte die Nachfrage nach dieser Weiterbildung abgenommen, worauf die Bundesapothekerkammer die Musterweiterbildung im Jahr 2009 geändert hat. Es ist zu wünschen, dass nun mehr Kollegen von dem attraktiven Angebot Gebrauch machen.

Die Weiterbildung im Gebiet "Theoretische und praktische Ausbildung" hat eine lange Geschichte. Der Bundesverband der Apotheker im Öffentlichen Dienst (BApÖD) hat sie in enger Zusammenarbeit mit der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet und 1986 verabschiedet. In den darauf folgenden Jahren haben über 150 unterrichtende Apotheker die Bezeichnung "Fachapotheker für theoretische und praktische Ausbildung (BApÖD)" erlangt.

Bis 1994 hatten bereits neun Apothekerkammern dieses Gebiet in ihre Weiterbildungsordnung aufgenommen, dann wurde es auch in die Musterweiterbildungsordnung der BAK eingeführt. Alle Kammern außer Baden-Württemberg und Bayern übernahmen das Gebiet Theoretische und praktische Ausbildung in ihre Weiterbildungsordnungen, doch im Jahr 2008 haben die Kammern Sachsen und Hessen es wegen mangelnder Nachfrage wieder gestrichen. Darauf überarbeitete eine Fachkommission der BAK zügig die Musterweiterbildungsordnung, die am 25. November 2009 von der Mitgliederversammlung der BAK beschlossen wurde. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Die hauptberuflich Unterrichtenden müssen nur noch 600 Stunden (früher 800 Stunden) nebenberuflich in einer Apotheke arbeiten. Davon können 300 Stunden in den letzten drei Jahren vor der Anmeldung zur Weiterbildung abgeleistet worden sein.

  • Nebenberuflich tätige Lehrkräfte müssen nur noch 300 Unterrichtsstunden (früher 500) ableisten, sofern sie hauptberuflich in einer Apotheke arbeiten.

  • Die Seminarinhalte wurden ebenfalls überarbeitet und die Seminare 2 und 3 geteilt.

  • Die Aufteilung der Weiterbildungsziele in pharmazeutische und didaktische Kenntnisse wurde aufgehoben. Das Weiterbildungsziel ist nun ausschließlich "der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im didaktischen Bereich zur adressatengerechten Vermittlung pharmazeutischer Inhalte". Vertiefte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im pharmazeutischen Bereich werden vorausgesetzt.

Diese Weiterbildung ist für die unterrichtenden Apotheker sehr wichtig, denn sie stehen im Wettbewerb mit den Gesundheitslehrern und anderen Fachlehrern der Gymnasien und Berufsschulen. Immer häufiger ziehen die Schulträger bei Neueinstellungen Fachapotheker den nicht weitergebildeten Apothekern vor oder verlangen von den Bewerbern, die Weiterbildung aufzunehmen. In QMS-zertifizierten Schulen werden Leitungsfunktionen nur noch mit Apothekern besetzt, wenn diese weitergebildet sind.

Der BApÖD bittet die Apothekerkammern, das Gebiet in ihre Weiterbildungsordnung aufzunehmen, sofern sie dies noch nicht getan haben, und bei den Lehrkräften für diese Weiterbildung zu werben. Denn es ist im Interesse des ganzen Berufsstandes, dass die Ausbildung des pharmazeutische Personals und Hilfspersonals durch Pharmazeuten und nicht durch pharmazeutische Laien erfolgt.

Die Seminarblöcke der Weiterbildung werden von den Apothekerkammern Nordrhein und Westfallen-Lippe für alle Weiterzubildenden in der Bundesrepublik durchgeführt.


Edelgard Speer-Töppe, BApÖD

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.