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Koalition im Grundsatz einig: Zwangsrabatt auch für PKV

BERLIN (lk). Privatversicherte sollen künftig auch vom von sechs auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabatt auf Arzneimittel profitieren. In langwierigen Verhandlungen hat sich damit nach DAZ-Informationen der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) mit seiner Rechtsauffassung durchgesetzt, Teile des Arzneimittelsparpaketes auf die PKV zu übertragen. Nicht Gegenstand der grundsätzlichen Einigung zwischen Bundesgesundheitsministerium, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der PKV ist hingegen der Apothekenabschlag. Dieser gilt weiterhin nur für die GKV.

Voraussetzung der Einigung war, dass verfassungsrechtliche Bedenken der Übertragung des Herstellerrabattes auf die PKV ausgeräumt werden konnten. Bisher galt ein staatlicher Eingriff in die freie Preisgestaltung im PKV-Sektor als problematisch. Durchgesetzt hat sich die PKV mit der Sichtweise, dass die Gewährung des Zwangsrabattes zum Abwehr der Überforderung für PKV-Versicherte durch höhere Arzneimittelpreise dem "Schutz des Gemeinwohls" dient. Damit seien Eingriffe in die freie Preisgestaltung zu begründen.

Offen ist noch, wie die Umsetzung des Zwangsrabattes in der Praxis erfolgen soll. Möglicherweise kommen dadurch auf die Apotheken neue Aufgaben zu, falls sie das Inkasso des Zwangsrabattes organisieren sollen. Die Lösung sieht offenbar vor, dass der Anspruch auf den Zwangsrabatt grundsätzlich den Privatversicherten zugesprochen werden soll. Die Apotheken müssten sich dann um die Abwicklung kümmern. Unklar ist noch, wer das Inkassorisiko trägt. Die Klärung aller Fragen soll im Laufe der Beratungen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) erfolgen. Die Anhörung zum AMNOG ist für den 29. September vorgesehen.

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