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ADEXA begrüßt verbesserten Datenschutz für Arbeitnehmer

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Arbeitnehmer besser vor Bespitzelung durch ihren Arbeitgeber geschützt werden sollen. Eine heimliche Videoüberwachung soll künftig generell verboten sein. Auch das Ausspionieren in sozialen Netzwerken wie Facebook wird im Gesetz untersagt. ADEXA begrüßt die Neuregelung.

Eine Reihe von Bespitzelungsskandalen in großen Unternehmen (Lidl, Telekom, Deutsche Bahn) hat dazu beigetragen, dass die Regierung mit einem Gesetzentwurf für Klarheit in der bislang unbefriedigenden Rechtslage beim Datenschutz am Arbeitsplatz sorgen will. Innenminister Lothar de Maizière betonte, dass Arbeitnehmer künftig besser geschützt würden, während Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit hätten, Verstöße am Arbeitsplatz festzustellen.

So bleibt die angekündigte Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen möglich. Das gilt im Apothekenbereich auch für die Offizin. Eine heimliche Überwachung und Videos in Räumen mit privatem Charakter wie Toiletten und Umkleiden sind aber generell verboten.

Xing ja, Facebook nein

Daten zur Korruptionsbekämpfung dürfen nur noch bei dem konkreten Verdacht auf eine Straftat erhoben werden.

Geschlossene private Communities wie Facebook oder studiVZ sollen künftig zur Informationsbeschaffung über Berufsbewerber für Arbeitgeber tabu sein – im Gegensatz zu Netzwerken wie Xing, die der beruflichen Präsentation gelten, weshalb vorausgesetzt werden kann, dass Arbeitnehmer hier bewusst ihre Daten mit beruflicher Relevanz einstellen.

Medizinische Untersuchungen, die für den Arbeitsplatz nicht relevant sind, sollen künftig verboten sein.

Betriebsvereinbarungen bleiben möglich

Der Abschluss betrieblicher Vereinbarungen ist weiterhin möglich, soweit sie nicht das Schutzniveau des Gesetzes unterschreiten. Aus dem Arbeitgeberlager war dazu Kritik laut geworden.

"Auf der Basis dieses Gesetzes werden es die Gerichte in Zukunft einfacher haben, zu arbeitnehmerfreundlichen und einheitlichen Urteilen zu kommen", so die ADEXA-Juristin Minou Hansen. "Insbesondere in kleineren Betrieben ohne Betriebsrat ist die Rechtslage jetzt klarer geworden."

Allerdings entwickeln und verändern sich die technischen Möglichkeiten und Kommunikationsgewohnheiten so rasant, dass vermutlich in einigen Jahren schon wieder neuer Regelungsbedarf bestehen wird.

Der Entwurf soll noch 2010 vom Parlament verabschiedet werden.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Kommentar: Datenschutz geht vor


Arbeitnehmer stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber – ihr Schutz hat darum Vorrang vor den berechtigten Interessen von Unternehmen, sich gegen Pflichtverstöße und kriminelles Verhalten zu schützen. Zumal ein Arbeitgeber bei einem konkreten Verdacht weiterhin ausreichende Überwachungsmöglichkeiten hat – nur eben nicht prophylaktisch oder in großem Maßstab über die Verdachtspersonen hinaus.

Es ist zu hoffen, dass der Entwurf auf seinem parlamentarischen Weg nicht noch unter dem Druck der Arbeitgeberverbände verwässert wird. Dafür sollte die Datenweitergabe in Unternehmensverbünden noch zusätzlich geregelt werden, denn internationale Verflechtungen und Filialisierungen werden in Zukunft sicher noch weiter zunehmen.

Barbara Neusetzer, ADEXA, Erste Vorsitzende

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