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Schwarz-Gelb will Cannabis-Arznei auf Rezept

BERLIN (dpa/daz). In Deutschland soll es künftig Cannabis-haltige Arzneimittel auf Rezept geben. Nach FDP-Angaben haben sich die Koalitionsfraktionen am 16. August grundsätzlich auf eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Die Gesetzesänderung solle die Möglichkeit eröffnen, Cannabis-Medikamente in Deutschland herzustellen und für eine Therapie zu verschreiben.

Auch die Versorgung sterbender Menschen solle verbessert werden, um in der letzten Lebensphase deren Schmerzen zu lindern. Heime und Hospize dürften dann Notfallvorräte an Betäubungsmitteln anlegen. "Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung", erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagfraktion, Ulrike Flach.

Bislang müssen Betroffene – häufig Patienten mit Krebs oder multipler Sklerose – langwierig mit Behörden, Ärzten und Kassen um die Nutzung von Cannabis-Arznei kämpfen. Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin" (ACM) dürfen derzeit bundesweit lediglich 40 Patienten derartige Medikamente aus der Apotheke beziehen.

Vor knapp zwei Jahren hatten Union, SPD und FDP im Bundestag noch gegen die erleichterte Verwendung von Cannabis in der Medizin gestimmt. Die Kritiker warnten damals vor allem vor dem Suchtpotenzial und zweifelten am medizinischen Nutzen. Einer aktuellen Umfrage zufolge befürworten allerdings mehr als 75 Prozent der Deutschen die medizinische Verwendung von Cannabis.

Im vergangenen Mai hatte auch der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BTM) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Verordnungsgeber empfohlen, Cannabis-Extrakt in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind, in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufzunehmen. Damit könnten die entsprechenden Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr gebracht werden.

Im Bundesgesundheitsministerium wollte man sich Anfang der Woche unter Hinweis auf die laufenden Gespräche zur Gesundheitsreform nicht zur geplanten Änderung äußern. Ein Sprecher bestätigte jedoch, dass die Änderung des Betäubungsmittelrechts Bestandteil dieser Gespräche sei.

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