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Zahl der Petitionen zu Gesundheitsfragen steigt

BERLIN (lk). Immer mehr Bürger suchen in Gesundheitsfragen Rat und Hilfe direkt beim Deutschen Bundestag: Die Zahl der im Parlament eingereichten Petitionen zur Gesundheitspolitik ist im vergangenen Jahr stark gestiegen. In 2009 gab es 1827 Neueingaben. Das sind knapp ein Fünftel mehr Petitionen als im Vorjahr (1533.) Das geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses hervor.

Im Bereich des Arzneimittelwesens (78 Eingaben) bezweifelten zahlreiche Petenten die Wirksamkeit der Impfung gegen die sogenannte Schweinegrippe bzw. brachten ihre Sorge um unerwünschte Nebenwirkungen zum Ausdruck. Andere forderten ein Verbot bestimmter Medikamente und Substanzen. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Einzelpetitionen nicht veröffentlicht, so dass keine Details der Eingaben bekannt werden.

568 Petitionen befassten sich mit den Leistungen und 312 mit den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Überwiegend aus der Ärzteschaft gab es 158 Petitionen zur Reform der vertragsärztlichen Vergütung, die im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds geändert wurde. Nach Ansicht der Mediziner führt die Reform zu einer Existenzgefährdung vieler Arztpraxen und müsse deshalb korrigiert werden, so der Tenor dieser Petitionen. Weitere Eingaben beschäftigten sich mit Einzelfällen, in denen das Verhalten von Ärzten Anlass zur Kritik gab. So wurden ärztliche Kunstfehler thematisiert.

Oft ist der Petitionsausschuss Anlaufstelle für erkrankte Menschen mit besonders harten Schicksalen. Wie etwa bei dem Diabetiker, der infolge seines Leidens eine aufwendige Brille mit speziell geschliffenen Trifokal-Kunststoffgläsern benötigt. Die Kasse zahlt die neue Brille nicht, die ARGE will diesen Bedarf des ALG-II-Beziehers auch nicht übernehmen. Bleibt ein Darlehen, dessen Zurückzahlung dem Petenten von den Hartz-IV-Sätzen nicht möglich ist. Deshalb fragt er, ob die Härtefallregelung, wie sie bei Zahnersatz existiert, nicht auch auf solche Brillen-Angelegenheiten angewandt werden könne.

Der Petitionsausschuss befasste sich eingehend mit der Sachlage und schloss sich der Eingabe an. Nachdem die Richtlinien überarbeitet wurden, können nun auch sogenannte Mehrstärkengläser verordnet werden.

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