Arzneimittel und Therapie

Neue Impfempfehlungen der STIKO

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Die wesentlichsten Neuerungen sind die Empfehlung einer generellen Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die Empfehlung der Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Bei den Impfempfehlungen für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die STIKO Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.
Neue Impfempfehlungen Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nun auch Schwangeren, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Untersuchungen hätten gezeigt, dass während der Schwangerschaft ein deutlich höheres Risiko für schwere Erkrankungen bestehe. Die Impfempfehlung gegen Röteln gibt vor, dass Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollen.
Foto: Wyeth Pharma GmbH

Die Masern-Impfung (in Form der Masern-Mumps-Röteln-Impfung) wird zukünftig für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist. Besonders wichtig ist diese Empfehlung für Personen, die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Grund für die Erweiterung der Empfehlung sind die immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland und Impflücken vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen. Auch bei Jugendlichen gibt es deutliche Lücken im Masernschutz; bei ihnen greift aber die schon seit Jahren bestehende generelle Empfehlung der STIKO, alle im Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Geburtstag nachzuholen. Erklärtes Ziel ist nach wie vor die Eliminierung der Masern. Das kann nur erreicht werden, wenn bei Kindern eine Impfquote gegen Masern von mehr als 95% erreicht wird.

Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel im Alter von elf bis 14 Monaten. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die 2. MMR-Impfung erfolgt sein, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen. Neu in den aktuellen Impfempfehlungen ist auch die Erwähnung vom Situationen, in der die erste MMR-Impfung unter Berücksichtigung der mütterlichen Immunität und der gegebenen epidemiologischen Situation bereits ab einem Alter von neun Monaten erfolgen kann:

  • bevorstehende Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung;
  • nach möglichem Kontakt zu Masernkranken.

Sofern die Erstimpfung vor dem Alter von elf Monaten erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen, da persistierende mütterliche Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren können. Für eine MMR-Impfung von Säuglingen unter neun Monaten fehlen umfassende Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit, sodass solche Säuglinge bei einem Ausbruch in erster Linie durch Impfungen der Kontaktpersonen in der Umgebung zu schützen sind. Individuelle Risiko-Nutzen-Abwägungen können eine Impfung mit sechs bis acht Monaten ausnahmsweise begründen. Vor dem Alter von neun Monaten geimpfte Säuglinge sollen zum Aufbau einer langfristigen Immunität zwei weitere Dosen MMR-Impfstoff im 2. Lebensjahr erhalten. Nach Kontakt zu Masern-kranken können unter neun Monate alte Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung alternativ Immunglobuline zum Schutz vor einer Erkrankung erhalten. Bei der Rötelnimpfung empfiehlt die STIKO, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollen.

Die Influenza-Impfung für die nächste Grippesaison wird nun auch allen Schwangeren ab dem 2. Trimenon, und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon, empfohlen, da bei dieser Gruppe ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe beobachtet wurde. Der übliche saisonale Grippeimpfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei am häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt, wird auch das pandemische Influenzavirus (A/H1N1/California/2009) enthalten. Deshalb sieht die STIKO die spezielle Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza 2009 nicht mehr als erforderlich an und zieht sie bis auf Weiteres zurück. Ausgedehnt wurde die Empfehlung einer Influenzaimpfung bei Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens: Zusätzlich wurden chronische neurologische Krankheiten wie multiple Sklerose als eine Indikation in die Empfehlungen aufgenommen.

Bei Meningokokken wurde die Verfügbarkeit eines neu zugelassenen viervalenten Konjugatimpfstoffs berücksichtigt.

Bei den Impfempfehlungen zu Tollwut und Cholera wurden Änderungen der epidemiologischen Situation Rechnung getragen. So wird Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko beim Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut eine Impfung empfohlen.

Eine ausführliche Begründung der STIKO zu den neuen oder veränderten Empfehlungen wird in den kommenden Wochen im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.

Quelle Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts 30/2010. 

 

ck

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