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Apotheken in Griechenland

Griechenlands Pharmazie ist geprägt von der höchsten Apothekendichte der Europäischen Union. In zahlreichen kleinen Apotheken arbeiten der Inhaber oder die Inhaberin mit mindestens einer Hilfskraft. Eine Besonderheit: Approbierte haben auch die Möglichkeit, einfache medizinische Diagnosen zu stellen. Rezepturen hingegen findet man eher selten.

Ketten, Fremd- und Mehrbesitz gibt es in dem Mittelmeerland nicht. Möglich sind aber offene Handelsgesellschaften (oHG), in der sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen.

Apothekenteams: viele Berufe Hand in Hand

Um eine Apotheke zu eröffnen, verlangt der Gesetzgeber neben einem abgeschlossenen Pharmaziestudium und einer Betriebserlaubnis den Nachweis, dass keine Straftaten vorliegen, sowie ein Gesundheitszeugnis. Auch mit einer deutschen Approbation ist der Betrieb einer Apotheke in Griechenland ohne Probleme möglich. Angestellte Pharmazeuten erhalten etwa 1500 bis 2000 Euro brutto monatlich. Neben dem Apotheker oder der Apothekerin sind vor allem Helfer/innen in Apotheken tätig, die vier Semester lang in einer speziellen Schule ausgebildet werden. Sie verdienen etwa 700 Euro als Einstiegsgehalt, das sich mit zunehmender Berufserfahrung bis auf 1100 Euro brutto erhöhen kann. Dabei handelt eine Gewerkschaft der Apothekenangestellten – wie in Deutschland – die Tarifgehälter mit dem Arbeitgeberverband aus. Oft arbeitet allerdings die ganze Familie in der Apotheke mit, und zwar im Bereich der nicht pharmazeutischen Dienstleistungen wie Kosmetik oder Lieferservice. Eine Besonderheit: Auch Ärzte, die keine Facharztstelle bekommen haben, können in Apotheken arbeiten. PTA hingegen gibt es in Griechenland nicht.

Medizinische Dienstleistungen

Pro Jahr entscheiden sich etwa 200 Schulabgänger für ein Pharmaziestudium, davon sind knapp zwei Drittel Frauen. Die Studierenden werden an der Universität hervorragend ausgebildet, und zwar nicht nur in pharmazeutischer, sondern auch in medizinischer Hinsicht. Bei kleineren Verletzungen oder bei leichteren Erkrankungen kann man oft auf einen Arztbesuch verzichten und stattdessen eine Pharmazeutin oder einen Pharmazeuten um Rat fragen. Besonders angenehm für Patienten ist auch, dass die griechischen Apotheker Grippeimpfungen selbst vornehmen, ohne Termin oder Wartezeit. Die Kosten von acht Euro für Impfstoff und Impfung sind vor Ort zu entrichten. Allerdings wird an griechischen Universitäten – anders als in Deutschland – kaum Galenik gelehrt. Dementsprechend schlecht sind auch manche Apothekenlabors ausgestattet.

Arzneiverordnung und Rezeptabrechnung

Ein griechisches Standardrezept gilt nur fünf Tage lang. Damit sollen Patienten bewegt werden, beispielsweise ihre dringend benötigten Antibiotika gleich abzuholen – eine Maßnahme, die sicher die Compliance fördert. Die Abgabe von Sedativa, starken Schlafmitteln und Betäubungsmitteln ist streng reglementiert. Für diese Präparate müssen die Ärzte ein spezielles Rezept ausstellen, und die Apotheke hat die Abgabe zu dokumentieren.

Bei der Abgabe der Arzneimittel entrichten die Patienten 25 Prozent des Verkaufspreises. Allerdings gelten für verschiedene Krankheiten Ausnahmen: Patienten mit Stoffwechselleiden, Herzkrankheiten oder Osteoporose beispielsweise müssen nur zehn Prozent zuzahlen. Und Schwangere sowie Krebspatienten und Transplantationspatienten kommen ungeschoren davon – sie sind von der Zuzahlung befreit.

Die Abrechnung der Rezepte läuft über die griechische Apothekerkammer, die ausschließlich Apothekenbesitzer vertritt. Da es keine Dienstleister wie etwa die VSA-Unternehmensgruppe in Deutschland gibt, müssen die Chefs ihre Rezepte selbst einreichen. Nach mehr oder weniger langer Zeit werden ihnen die Beträge dann überwiesen.

Alle schlafen, eine/r wacht

Griechische Apotheken sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet, zudem dienstags, donnerstags und freitags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Am Samstag und Sonntag bleiben die Apotheken geschlossen. Auch der Nacht- und Notdienst wird klar geregelt. Aufgrund der zahlreichen kleinen Apotheken kann die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt werden.


Eva-Maria Plank, Michael van den Heuvel

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