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Nur abraten oder auch mehr?

Peter Ditzel

Was dürfen, was müssen Apothekerinnen und Apotheker eigentlich tun, um ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen der Apothekenpflicht nachzukommen? Der konkrete Anlass für diese Frage: Dürfen Apotheken Kundennamen der Polizei melden, wenn Verdacht besteht, dass diese Kunden Arzneimittel in großem Stil erwerben und missbräuchlich zur Drogenherstellung einsetzen? Wie die "Bild"-Zeitung in ihrer Regionalausgabe berichtete, sollen Sachsens Apotheker ihre Patienten bespitzelt und die Käufer bestimmter Arzneimittel ans Landeskriminalamt (LKA) gemeldet haben. Es geht dabei um den Kauf größerer Mengen der Selbstmedikationsarzneimittel Rhinopront Kombi und Reactine Duo, die den Wirkstoff Pseudoephedrin enthalten. Dieser Wirkstoff wird in Kreisen der Drogenszene zur Herstellung der Designerdroge Crystal verwendet.

Vorausgegangen war ein Aufruf der Sächsischen Landesapothekerkammer, bei der Abgabe dieser Arzneimittel größte Aufmerksamkeit walten zu lassen. Die Kammer rief dazu auf, "sachdienliche Hinweise zu Anfragen/Bestellungen/(Online-)

Kauf nicht therapiekonformer Mengen dieser Arzneimittel umgehend an das Sächsische Landeskriminalamt zu melden". So war im Vorfeld dieses Aufrufs bekannt geworden, dass bestimmte Personen größere Mengen dieser pseudoephedrinhaltigen Präparate in Apotheken aufkauften, um daraus Pseudoephedrin zurückzugewinnen und über Zwischenschritte Methamphetamin (Crystal) herzustellen.

Einige Apotheken könnten den Aufruf der Kammer zu mehr Wachsamkeit missverstanden haben. Sie sollen laut Bericht von "Bild" die Namen dieser Kunden an die Polizei gemeldet haben. Einem Apotheker gingen die Mitteilungen von Namen jedoch – vor dem Hintergrund des Datenschutzes – zu weit, er wies den Datenschutzbeauftragten darauf hin. Dieser wiederum machte die Kammer darauf aufmerksam, dass auch Apotheker der Schweigepflicht unterliegen und keine personenbezogenen Daten an die Polizei übermitteln dürften.

Die Frage steht im Raum: Apothekenpflicht und Schweigepflicht – wie weit gehen sie? Ist es Aufgabe des Apothekers, bei Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch dem Kunden nur vom Arzneimittel abzuraten? Darf, ja muss er gegebenenfalls auch die Abgabe verweigern? Und darf bzw. muss der Apotheker sogar, falls er eine Straftat der Drogenkriminalität wie im oben genannten Fall vermutet, eine Meldung an die Polizei weitergeben? Diese Fragen sollten und müssen jetzt diskutiert werden. Unseren

Beitrag dazu finden Sie auf Seite 28. Zum Thema Schweigepflicht finden Sie einen Beitrag in DAZ Nr. 5 vom 28. Januar 2008 (leicht zugänglich über DAZ.online).

Thematisch dazu passt auch die Frage der Rolle des Apothekers bei der Analgetika-Abgabe. Aktuelle Diskussion: die geplante Unterstellung von rezeptfrei erhältlichen Großpackungen für Analgetika wie Aspirin unter die Verschreibungspflicht. Haben die Apotheken ihre Beratungs- und Sorgfaltspflicht nicht ausreichend wahrgenommen und zu leichtfertig Großpackungen dieser OTC-Analgetika abgegeben? Kann eine Begrenzung auf rezeptfreie Kleinpackungen bei den kleinen Schmerzmitteln das Risiko des Missbrauchs minimieren? Welcher An-

algetikabedarf soll denn nun frei sein, für eine Woche, für zehn Tage oder gar für zwanzig Tage? Welche konkreten Daten können solche Restriktionen rechtfertigen? Und: Besorgt sich nicht derjenige, der diese Arzneimittel ständig oder übermäßig einnimmt, dann mehrere Kleinpackungen in verschiedenen Apotheken? Fragen über Fragen.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag auf Seite 44 und machen Sie mit bei unserer Umfrage auf DAZ.online.

Peter Ditzel

Hilfe für Haiti


Das Erdbeben, das Haiti erschütterte, wächst sich zu einer Katastrophe aus, wie sie die Welt noch nicht gesehen hat. Es ist unüberschaubar, wie viele Menschenleben dieses Naturereignis forderte. Erst jetzt, mehrere Tage danach, kommt die Hilfe für die überlebenden Menschen, die hungern und dürsten, langsam in Gang. Bei allen Hilfsorganisationen besteht ein großer Finanzbedarf, um diese gewaltigen Herausforderungen zu bewältigen. In dieser DAZ haben wir daher mehrere Beiträge zu diesem Thema zusammengestellt, wie beispielsweise Apothekerorganisationen helfen, wie die Pharmaindustrie hilft, aber auch wie jeder von uns über Geldspenden dazu beitragen kann, damit diese Organisationen ihre Hilfe leisten können. Auf Seiten der Apotheker sind hier vor allem die Organisationen "Apotheker ohne Grenzen" und "Apotheker helfen e. V." zu nennen. Die "Haiti-Kinderhilfe e. V." setzt sich vor allem dafür ein, lebensbedrohliche Probleme haitianischer Kinder schnell und unbürokratisch zu lösen und für sie langfristig neue Perspektiven zu schaffen. Auch hierzu finden Sie einen Beitrag in diesem Heft. Helfen Sie mit!

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