DAZ aktuell

Rabattdifferenz fließt an Apotheken zurück

HAMBURG (tmb). Die Umsetzung des Schiedsspruches zum Kassenabschlag kommt beim Norddeutschen Apothekenrechenzentrum (NARZ) gut voran. Bis zum Ende der vorigen Woche sind etwa 35 Prozent der anstehenden Ausgleichszahlungen für das Jahr 2009 eingegangen und auch bereits weitgehend an die Apotheken ausgeschüttet worden. Dies erklärte der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue gegenüber der DAZ.

Bis zum Ende voriger Woche hätten die Krankenkassen die Rückforderungen des NARZ hinsichtlich des Jahres 2009 zu etwa 35 Prozent erfüllt, erklärte Graue. Allerdings hätten die Ersatzkassen bisher noch nicht gezahlt. Das NARZ habe inzwischen auch alle vom GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen geforderten Daten für die Überprüfung der Forderungen geliefert. Daher ist Graue zuversichtlich, dass auch die übrigen Kassen bald zahlen werden.

Fortgeltung für 2010

Hinsichtlich des Krankenkassenabschlages für 2010 gibt es vom NARZ keine Neuigkeiten. Die Rechnungen für April und Mai sind mit dem neuen Abschlag von 1,75 Euro beglichen worden (siehe DAZ 2010, Nr. 25, S. 21). Beim Deutschen Apothekerverband wird einhellig die Auffassung vertreten, dass der Rabatt von 1,75 Euro so lange weiter gilt, bis für spätere Zeiträume ein neuer Rabatt ausgehandelt wird. Denn auch in der Vergangenheit wurde entsprechend verfahren – damals zulasten der Apotheker. Gerüchte über neue Schreiben, mit denen einige Krankenkassen die Fortgeltung des Rabattes für 2010 anzweifeln würden, bestätigte das NARZ nicht.

Die Position der Apotheker stützt sich bei den neuen laufenden Rechnungen auf die allgemein gültigen zivilrechtlichen Bestimmungen, nach denen eine Rechnung ohne Zahlungsziel sofort fällig ist. Hinzu kommt die besondere sozialrechtliche Situation, nach der der Kassenabschlag an die fristgerechte Zahlung durch die Krankenkasse gebunden ist. Die Krankenkassen laufen damit bei verspäteter Zahlung Gefahr, den Kassenabschlag insgesamt zu verwirken. Möglicherweise könnten die Krankenkassen aber versuchen, eine andere Rechtsauffassung hinsichtlich der Fortgeltung des Rabattes nachträglich über einzelne Retaxationen bei den jeweiligen Apotheken geltend zu machen, heißt es in Kreisen der Rechenzentren. Dies würde aber bei allen Beteiligten zu einem enorm großen Verwaltungsaufwand führen.

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