Pharmazeutisches Recht

Lifestyle Arzneimittel

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage II – Lifestyle Arzneimittel

Vom 15. April 2010 (aus BAnz. Nr. 98 vom 6. Juli 2010, Seite 2310)

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 20. Mai 2010 (BAnz. S. 2062), wie folgt zu ändern:

I.

§ 14 Absatz 2 der Arzneimittel-Richtlinie wird wie folgt gefasst:

"Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung von sexuellen Dysfunktionen (z.B. der erektilen Dysfunktion), der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen."

II.

Die Übersicht in Anlage II über die nach §14 der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossenen Fertigarzneimittel wird wie folgt geändert:

1. Die Bezeichnung der Indikation "Erektile Dysfunktion" wird in "Sexuelle Dysfunktion" geändert und

2. die Tabelle zur Indikation "Sexuelle Dysfunktion" wird um den Wirkstoff "Dapoxetinhydrochlorid" und dessen ATC-Code "G 04 BX 14" sowie das Fertigarzneimittel "Priligy81" ergänzt.

III.

Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.


Berlin, den 15. April 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß §91 SGB V
Der Vorsitzende Hess

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