Pharmazeutisches Recht

Kostenverzeichnis der LAK und des Versorgungswerkes

Änderung des Kostenverzeichnisses als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 16. September 1993, genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 07. Oktober 1993 (PZ Nr. 42/1993, S. 3423 ff.), geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 21. November 2001, genehmigt durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums vom 03. Dezember 2001, veröffentlicht in der PZ Nr. 51/52/2001, S. 4514 ff. und DAZ Nr. 3/2002, S. 260 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 23. Juni 2010, genehmigt durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums am 29. Juni 2010.

In das Kostenverzeichnis als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes wird Punkt 7 wie folgt gefasst:

7. Qualitäts-Management-System

7.1 Bearbeitung eines Antrages auf Zertifizierung: 1.800 €

7.2 Bearbeitung eines Antrages auf Rezertifizierung: 1.600 €

7.3 Zertifizierung und Rezertifizierung einer Filialapotheke zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr nach 7.1: 500 €

7.4 Rezertifizierung einer Filialapotheke zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr nach 7.2: 400 €

7.5 Zertifizierung einer Krankenhausapotheke: 2.500 €

7.6 Rezertifizierung einer Krankenhausapotheke: 2.300 €

7.7 Die Gebühren der Mitglieder der Zertifizierungskommission, ausgenommen der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, bestimmen sich nach den Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen der Landesapothekerkammer Hessen.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Ausgefertigt:
Frankfurt am Main, den 06. Juli 2010
Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R.
gez. Erika Fink – Präsidentin –

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