

Eingeladen wurden die ABDA, die Bundesverbände der Versandapotheken (BVDVA), der Krankenhausapotheker (ADKA), der Apothekenkooperationen (BVDAK), der deutschen Apotheker (BVDA), der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) und die Bundesapothekerkammer.
Auf der Agenda der Erörterung stehen folgende Punkte:
Anforderung an die Apothekenleitung und das Apothekenpersonal,
Bedeutung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) für Apotheken,
Regelungen für die patientenindividuelle Verblisterung
Anforderungen an Betriebsräume und Ausrüstung der Apotheke,
Diskussion der Vorschriften für die Arzneimittelherstellung und -prüfung in der Apotheke im Hinblick auf die Regelungen der Guten Herstellungspraxis unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelsicherheit,
Anforderungen an die Qualität und Vertraulichkeit der Beratung durch Apotheken und der Einsatz audiovisueller Techniken bei der Beratung,
Erleichterung der Auslieferung durch Boten,
Voraussetzungen für Rezeptsammelstellen und Schaffung einheitlicher Anforderungen für Präsenz- und für Versandapotheken,
Aktualisierung der vorrätig zu haltenden sogenannten Notfallarzneimittel und Einschränkung der in Apotheken vorzuhaltenden Prüfmittel und Prüfgeräte,
Regelungen für die erneute Ausgabe zurück genommener (wieder verwendungsfähiger) Arzneimittel.
Die betroffenen Verbände können im Vorfeld des Erörterungstermins eine schriftliche Stellungnahme einreichen.
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