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Teil 3: Apothekervereine und -verbände

Im Gegensatz zu den Apothekerkammern sind die 17 Landesapothekervereine und -verbände freiwillige Zusammenschlüsse, die die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Apothekenleiter vertreten. Auf Bundesebene bilden sie den Deutschen Apothekerverband.

In den meisten (Landes-)Apothekervereinen und -verbänden (LAV) können lediglich selbstständige ApothekerInnen mit eigener Apotheke Mitglied werden. Schätzungen zufolge sind mehr als 90 Prozent der Apothekenleiter in ihrem LAV organisiert. Ausnahmen sind der Bayerische Apothekerverband und der LAV Baden-Württemberg, denen auch angestellte Approbierte angehören können.

Aufgaben

Die 17 Apothekerverbände vertreten die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker auf Landesebene. Auf Bundesebene sind sie Mitglieder im Deutschen Apothekerverband (s. u.) und in der ABDA.

Um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) den "maßgeblichen Spitzenorganisationen der Apothekerschaft auf Landes- oder Bundesebene" die Monopolstellung zum Abschluss von Lieferverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen eingeräumt. Weiterhin sind die Apothekerverbände verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Abrechungsverkehrs mit den Trägern der Krankenversicherung. Zudem betreiben sie eine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die meisten LAV sind Mitglieder im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Damit gilt für die Angestellten in Apotheken, deren Leiter LAV-Mitglied ist, die Tarifbindung, wenn sie selbst bei der Apothekengewerkschaft ADEXA Mitglied sind.

Organisation

In den Landesapothekerverbänden entscheiden die Delegiertenversammlungen über grundlegende Zielsetzungen oder haushälterische Fragen. Die Vorstände hingegen führen die Geschäfte und vertreten den jeweiligen LAV nach außen. Ihnen zur Seite stehen Geschäftsstellen für operative Fragen sowie Beiräte, die Beschlüsse zu wesentlichen Fragen des Berufsstands fassen.


Deutscher Apothekerverband

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) mit Sitz in Berlin ist der Zusammenschluss der Landesapothekerverbände auf Bundesebene. Als Interessenvertretung der Apothekenleiter und als Wirtschaftsverband verleiht er der kaufmännischen Seite des Apothekerberufs bei den Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft Gehör. An der Spitze des DAV stehen der Vorstand und der Geschäftsführende Vorstand. Vorsitzender ist Fritz Becker vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg.

Das "Apotheken-A"

Das rote Apotheken-A gilt in ganz Deutschland als Erkennungszeichen für öffentliche Apotheken. Kunden assoziieren damit Arzneimittelsicherheit und Beratungsqualität.

Dabei kann das Logo auf eine lange Geschichte zurückblicken: Bereits 1936 hat Paul Weise einen Entwurf mit einem weißen Kreuz im roten A vorgelegt. In der heute gebräuchlichen Form nach dem Entwurf von Ruprecht Mathieu existiert das Apotheken-A seit 1951. Das Logo lässt sich beschreiben als rotes A in Frakturschrift mit einer Schlange und einem Arzneikelch (manchmal auch als Giftkelch interpretiert). Dabei symbolisiert der Kelch die – teilweise toxischen – Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt und abgegeben werden. Die Schlange steht für Äskulap (Asklepios), den Gott der Heilkunst in der griechischen Mythologie.

Die Verwendung des Apotheken-A ist nur dem Deutschen Apothekerverband, seinen Mitgliedsorganisationen, anderen Berufsorganisationen der Apotheker sowie den Leitern öffentlicher Apotheken erlaubt, die Mitglied in ihrem LAV sind. Das Logo ist beim Deutschen Patentamt als Markenzeichen des DAV eingetragen. Dementsprechend geht der DAV als Markeninhaber gegen jeglichen Missbrauch des Logos vor.


Michael van den Heuvel

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1: Die Apothekerkammern auf Landes- und Bundesebene (DAZ 22, S. 101)

2: Fortbildungszertifikate und Präventionskonzepte (DAZ 23, S. 99)

3: Apothekervereine und -verbände (auf dieser Seite)

4: Die ABDA – bundesweiter Spitzenverband (DAZ 25)

Die Fortbildungsserie "Organisationen der Berufspolitik" wurde bei der Bundesapothekerkammer unter der Kennziffer "BAK 2010/162" mit einem Punkt in der Kategorie 7 (Bearbeiten von Lektionen mit Lernerfolgskontrolle) für Apotheker und PTA akkreditiert.

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