Apotheke und Krankenhaus

Veränderungen gefährden auch Apotheker

Wegfall von Großhandelsrabatten, Erhöhung des Hersteller-Zwangsrabatts und Veränderungen in der Zytostatikaabrechnung können die wirtschaftliche Basis der Apotheken gefährden. In der Krankenhausversorgung könnten erstmals Arzneimittel im stationären Bereich teurer werden als im ambulanten.

Einzelne Aspekte des Konzepts zur Neuordnung der Preisbildung für Arzneimittel, das der amtierende Gesundheitsminister Dr. med. Philipp Rösler vor Kurzem vorgestellt hat, sind alarmierend. Vordergründig sollen die Apotheker bei den geplanten Einsparmaßnahmen bei Arzneimitteln ungeschoren davonkommen. Werden dem Großhandel jedoch die Möglichkeiten genommen, Rabatte in relevanter Höhe zu gewähren, dann sind auch die Apotheken massiv betroffen. Der wirtschaftliche Wettbewerb der Großhandlungen untereinander gegenüber den Apotheken müsste sich dann darauf beschränken, lediglich noch Skonti oder etwas großzügiger bemessene Zahlungsziele zu gewähren.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Diskussion scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Apotheker in jedem Fall in einem von zwei Punkten nachgeben müssen: Entweder bei ihrem gesetzlichen Anspruch, den Kassenabschlag nach dem Schiedsstellen-Spruch auf 1,75 Euro abzusenken oder aber beim Großhandelsrabatt Einbußen hinzunehmen. Die durchschnittliche Apotheke muss sich so oder so auf Rohertragsverluste in der Größenordnung von 20.000 bis 30.000 Euro pro anno einrichten.

Ein weiterer Punkt des Eckpunktepapiers betrifft die Krankenhausversorgung in massiver Form: Das Eckpunktepapier sieht vor, als Übergangsregelung vor einer Kosten-Nutzen-Bewertung von innovativen Arzneimitteln den Zwangsrabatt der Hersteller von 6 auf 16% zu erhöhen, zunächst im GKV-Bereich, aber die PKV hat bereits eine Gleichstellung gefordert. Der stationäre Bereich ist davon nicht betroffen und eine entsprechende Rabattierung für die Stationsversorgung wird auch nicht vorgesehen sein. Zum ersten Mal könnte somit ein Arzneimittel für den stationären Bereich im Resultat teurer sein als im ambulanten Sektor. Die Konsequenz einer solchen Situation zieht eine Verschiebung von Behandlungsfällen in die Ambulanzen und in den niedergelassenen Bereich nach sich. Eine mögliche Folge für die Krankenhauslandschaft wäre die Schließung von Abteilungen bis hin zur Schließung ganzer Krankenhäuser. Besonders gefährdet wären kleinere Häuser, die vornehmlich von krankenhausversorgenden Apotheken versorgt werden.

Und noch etwas steht im Eckpunktepapier: Die Neuregelung der Zytostatika-Abrechnung, erst seit dem 1. Januar 2010 in Kraft, soll dahingehend überprüft werden, ob die angestrebten Einsparungen in Höhe von 300 Mio. € tatsächlich erreicht wurden. Man kann gespannt sein, was das Ministerium dazu errechnet. Erste Berechnungen des VZA zeigen, dass die Einsparungen, die die neue Hilfstaxe insgesamt generiert, durchaus in dieser Größenordnung liegen. Konterkariert wird dieses Ergebnis allerdings durch die Tatsache, dass große Pharmahersteller durch "vorausschauende" Preiserhöhungen im Jahre 2009, teilweise sogar zweimal kurz hintereinander, einen gegenteiligen Effekt ausgelöst haben. Es bleibt zu hoffen, dass das von der Bundesregierung ebenfalls geplante Preismoratorium rückwirkend zum
1. August 2009 die Verhältnisse wieder geraderückt. Es wäre geradezu aberwitzig, wenn die Zytostatika-herstellenden Krankenhaus- und Offizin-Apotheker erneut zur Kasse gebeten würden, um die zusätzlichen Gewinne der Hersteller zu kompensieren.

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