Fachmedien kurz rezensiert

Kommentar zum Medizinrecht

Hrsg. von Dorothea Prütting
Fachanwaltskommentar Medizinrecht
1531 Seiten, 138 Euro
Luchterhand (Wolters Kluwer) Verlag, Köln 2010.
ISBN 978-3-472-07503-5

Kaum ein Rechtsgebiet hat sich in der Vergangenheit so rasant entwickelt wie das facettenreiche Medizinrecht. Der "Fachanwalt für Medizinrecht" erfährt zunehmend Zuspruch. Doch nicht nur Juristen, sondern insbesondere auch Pharmazeuten, Mediziner, Ethiker, Betriebswirte und die Behörden schlechthin haben sich mit diesem Rechtsgebiet zu befassen. Der Anspruch der Patientinnen und Patienten basiert auf den ständig weiter verbesserten und weitergehenden Methoden und Möglichkeiten der Medizin und Pharmazie. Damit werden der Umgang mit den Produkten, seien es medizinische Geräte (Medizinprodukte) oder Arzneimittel, und die Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen immer komplizierter. Risiken gilt es gegen Nutzen abzuwägen. Kosten und Nutzen sollen sich die Waage halten. Der Alltag der ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe ist geprägt von sich überlagernden juristischen, medizinischen, naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und ethischen Problemfeldern und zwingt sie, sich ständig mit dieser Thematik zu befassen. Der Apotheker in Offizin, Wissenschaft und Forschung, Industrie, Verwaltung, Bundeswehr, Verbänden und Organisationen spielt als wichtiges Glied im Gesundheitssystem unseres Staates eine besonders vielseitige Rolle und ist stark betroffen von diesem Wechselspiel.

Mit dem "Fachanwaltskommentar Medizinrecht" füllt die als Juristin und Apothekerin besonders qualifizierte, verwaltungserfahrene Herausgeberin gekonnt eine bestehende Marktlücke. Bisher wurde das Medizinrecht zwar in Handbüchern, Monographien und Sachbüchern zu ausgewählten Themen dargestellt und Nachschlagewerke werden in breiter Palette angeboten. Auch Kommentierungen von Einzelgesetzen sind zahlreich vorhanden. Neben dem Angebot des Handbuchs, das das Medizinrecht beschreibend darstellt, fehlte aber gerade die "Problemlösung im Rahmen einzelner Normen", also der Kommentar. Hier nicht der Versuchung zu erliegen, alles erfassen zu wollen, sondern eine gezielte Auswahl einschlägiger besonders wichtiger Vorschriften des breiten Gebietes Medizinrecht vorzunehmen, kann grundsätzlich als gelungen bezeichnet werden. Herausgeberin und Verlag haben es mit dem Kurzkommentar ermöglicht, auf aktuelle Kommentierungen praxisnah zugreifen zu können. Wichtig wäre deshalb in der Tat eine kurze Erscheinungsfolge der Auflagen, um genau diesen Anspruch aufrechtzuerhalten. Dann dient der "Fachanwaltskommentar Medizinrecht" – stets aktuell – den angesprochenen Berufsgruppen im Alltag hervorragend.

Speziell der Apotheker findet die Kommentierung ausgewählter Vorschriften des Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinproduktegesetzes, die für ihn relevanten Normen des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch, ebenso wie das Heilmittelwerberecht. Die Ausführungen zum Transfusionsgesetz und zu den Vermögensdelikten des Strafgesetzbuches ermöglichen einen schnellen Zugriff zur Lösung von schwierigen Fragen. Durchaus wünschenswert – und als konstruktive Kritik zu verstehen – ist eine künftige Erweiterung dahingehend, auch die Regelungen zum Abschluss von Rabattverträgen zu kommentieren. Sie spielen für die Apotheke vor Ort, die Apothekerverbände, die Krankenkassen und die pharmazeutische Industrie eine große Rolle. Für die Bundeswehr – ohne dass auf diese speziell eingegangen wird – sind, wegen der notwendigen Umsetzung der Vorgaben des Apotheken-, Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Transfusionsrechts für den militärischen Bereich, die Ausführungen hierzu besonders hilfreich. Die arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Bestimmungen könnten über die bereits kommentierten Vermögensdelikte und die wichtige Norm des § 203 StGB – Schutz des Berufsgeheimnisses – hinausgehend ausgebaut werden, z. B. hinsichtlich der Erbringung von Beratungsleistungen des Apothekers bei Körperverletzungsdelikten.

Bemerkenswert und erfreulich zugleich ist es, dass bereits Gesetze, die der Bundestag erst im Jahr 2009 verabschiedet hat, aufgenommen worden sind. So sind z. B. das Gendiagnostikgesetz und die Vorschriften zur Patientenverfügung kommentiert worden. Auch Spezialgesetze wie das Transfusions- und das Embryonenschutzgesetz haben Aufnahme gefunden.

Die Qualität des Kommentars ist durchweg hoch. Das Autorenteam ist einschlägig ausgewiesen und renommiert im jeweiligen Fachgebiet und bürgt für einen umfassenden Blick auf die schwierige Materie. Es wirken Vertreter der Gerichtsbarkeit, der Anwaltschaft, der Universitäten und der Verwaltungen mit. Dem Leser wird ein verständlich geschriebener, ansprechender und hilfreicher Kommentar geboten.


Generalapotheker Dr. Gerhard Bleimüller, Inspizient Wehrpharmazie der Bundeswehr, München

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