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"Heilung-unerwünscht"-Autor von Aufgaben entbunden

STUTTGART (du/dpa). Der Autor des im Oktober 2009 in der ARD ausgestrahlten Films "Heilung unerwünscht – Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern" ist vom WDR mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden worden. Der Film hatte bei vielen Psoriasis- und Neurodermitis-Patienten Hoffnung auf Heilung durch eine Vitamin-B12 -Salbe geweckt. Nach eingehender Prüfung äußert der Sender neben inhaltlicher Kritik an dem Beitrag Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors.

Die Ausstrahlung des Films in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Markteinführung des Medizinproduktes Regividerm und der Veröffentlichung eines Buches zum Film durch den Autor des Filmbeitrags hatte den Verdacht aufkommen lassen, dass es sich um einen geschickt eingefädelten PR-Coup gehandelt habe (s. a. "Dick aufgetragen: Der ARD-Film Heilung unerwünscht" in DAZ.online, Meldung vom 22. Oktober 2009).

Inzwischen darf die Vitamin-B12 -Salbe nach einem Streit um den Markennamen nicht mehr unter dem Namen Regividerm vertrieben werden. Auch der Status als Medizinprodukt steht auf dem Prüfstand, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Vitamin-B12 -Salbe als Arzneimittel eingestuft hatte. Eine abschließende Entscheidung durch die Behörde steht jedoch noch aus, so dass das inzwischen unter dem Namen Mavena-B12 -Salbe vertriebene Produkt weiter als Medizinprodukt im Handel ist. Unabhängig davon werden die Zweifel an der Wirksamkeit des vermeintlichen Wundermittels immer größer.

Jetzt hat sich auch der Westdeutsche Rundfunk von dem Autor des Filmbeitrags wegen falscher Aussagen und Verstoßes gegen die WDR-Programmgrundsätze getrennt. Der WDR erklärte, der Autor aus dem Programmbereich Politik und Zeitgeschehen sei mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt, zudem habe der Sender arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet. Gegen den Film war formelle Programmbeschwerde erhoben worden, er war Thema im WDR-Rundfunkrat und beschäftigte auch die interne Revision. Der Mitarbeiter soll Vorgesetzte wiederholt über den Zusammenhang von Sendedatum und Buchveröffentlichung getäuscht und in einer dienstlichen Erklärung falsche Angaben gemacht haben.

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