DAZ aktuell

Anpassung verschoben

BERLIN (lk). Aufgrund der kurzfristigen gesetzlichen Maßnahmen des von der Regierungskoalition zum 1. August 2010 geplanten Arzneimittelsparpaketes kann die ursprünglich für den 1. Juli 2010 vorgesehene zweite Tranche der jährlichen Festbetragsanpassung nicht wie geplant in Kraft treten.

Hierauf hat der GKV-Spitzenverband in einem Schreiben vom 14. Mai 2010 hingewiesen.

Mit einer endgültigen Entscheidung zu den Festbetragsanpassungen könne erst im Juni/Juli 2010 gerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass die zweite Tranche der Festbetragsanpassung frühestens am 1. September 2010, möglicherweise auch erst am 1. Oktober 2010, in Kraft treten kann. Laut GKV-Spitzenverband ist die Verschiebung auf die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zurückzuführen, alle Instrumente zur Preisbildung im Arzneimittelbereich auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre Wechselwirkungen zu durchleuchten. Dieses Verfahren wolle man abwarten, um keine Entscheidungen zu treffen, die in wenigen Monaten wieder geändert werden müssten, erklärte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der DAZ.

Die zweite Tranche der jährlichen Festbetragsanpassung sieht die Absenkung der Festbeträge für insgesamt 26 Festbetragsgruppen vor und soll zu weiteren Einsparungen für die Krankenkassen von rund 530 Mio. Euro pro Jahr führen. Ursprünglich sollte die Absenkung der Festbeträge am 1. Juli 2010 in Kraft treten.

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