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Unterhaltsansprüche von Kindern steigen um 13 Prozent

Wer Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, muss seit dem 1. Januar im Schnitt rund 13 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr. In der vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. Januar veröffentlichten "Düsseldorfer Tabelle", die bundesweit als Richtlinie für Unterhaltszahlungen gilt, wurde die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz berücksichtigt.

Unterhaltspflichtige Eltern müssen damit je nach Alter des Kindes zwischen 26 und 69 Euro monatlich mehr zahlen (siehe Tabelle). Allerdings werden Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil schon bisher den Mindestunterhalt nicht zahlen konnte, von der Erhöhung nichts spüren.

Mindestunterhalt 2010: In der untersten Einkommensstufe (Nettoeinkommen bis 1500 Euro) sind für das 1. und 2. Kind folgende Tabellenbeträge und die daraus resultierenden konkreten Mindestunterhaltszahlungen* vorgegeben:

Alter des Kindes (Jahre)
Tabellenbetrag 2010 (Euro)
Zahlbetrag 2010 (Euro)
Zahlbetrag 2009 (Euro)
Erhöhung (Euro)
bis 5
317
225
199
26
6 – 11
364
272
240
32
12 – 17
426
334
295
39
über 18
488
302
268
36

*Der Zahlbetrag ist niedriger als der Tabellenbetrag, da bei Minderjährigen der hälftige Kindergeldbetrag abgezogen wird und bei Volljährigen das volle Kindergeld.


Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßte die Anhebung. Er beziffert die Zahl unterhaltsberechtigter Kinder unter 18 Jahren in Deutschland auf rund 2,2 Millionen.

Die im Frühjahr erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Bedarfssätzen für Kinder beim Arbeitslosengeld II könnte aber nochmals zu Nachbesserungen führen, so der Koordinator der Düsseldorfer Tabelle, Jürgen Soyka. Außerdem wollen die Oberlandesgerichte im Sommer über eine Neukonzeption der Tabelle beraten.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Internet


Die vollständige Düsseldorfer Tabelle finden Sie online unter: www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab

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