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Klinikversorgende Apotheker unverzichtbar machen

BAD HOMBURG (du). Der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) will im Rahmen einer Qualitätsoffensive die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit des Apothekers im Krankenhaus überzeugen. Er will Maßstäbe auf dem Gebiet der Therapiesicherheit und Wirtschaftlichkeit setzen. Dabei sieht er im Vergleich zu Klinikapotheken in der Hand von zum Teil großen Konzernen Vorteile in der mittelständischen Struktur seiner persönlich geführten Mitgliedsbetriebe: kurze Entscheidungswege, Innovationsfreudigkeit und strikte Kundenorientierung.
Dr. Klaus Peterseim
Foto: DAZ/du

Nach Ansicht des BVKA wird die berufspolitische Situation der Apotheker beherrscht durch den Versuch der Gesundheitspolitik, das Preisbildungssystem für Fertigarzneimittel einer weiteren Änderung zu unterziehen. Wenn das vor Kurzem vorgestellte Konzept des Gesundheitsministers Dr. Philipp Rösler zur Neuordnung der Preisbildung umgesetzt wird, dann würden Apotheker nur scheinbar ungeschoren davonkommen, sagte Dr. Klaus Peterseim, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) im Rahmen der BVKA-Jahrestagung am 4. Mai 2010 in Bad Homburg.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Fremd- und Mehrbesitzverbot hat nach Ansicht von Peterseim nur zu einer Atempause geführt. Die Reaktionen der Politik und die negativen Kommentare der meinungsbildenden Tageszeitungen hätten klargemacht, dass die Liberalisierung des Apothekenwesens auch in Zukunft auf der politischen Agenda stehen würde. Auch die schwarz-gelbe Koalition kann hier nicht zur Beruhigung beitragen. Sie würde keineswegs die Gewissheit vermitteln, die jeder Apotheker für seine berufliche Zukunftsplanung erwartet und benötigt. Alarmiert zeigte sich Peterseim angesichts der Pläne aus dem Gesundheitsministerium, nach denen die Preisbildung auf Großhandelsstufe so verändert werden soll, dass Apotheken keine Rabatte mehr in relevanter Höhe gewährt werden können. Peterseim ist überzeugt, dass sich die durchschnittliche Apotheke auf Rohertragsverluste in der Größenordnung von 20.000 bis 30.000 Euro einstellen muss.

Arzneimittel in der Klinik bald teurer als ambulant?

Auch in der Arzneimittelversorgung von Kliniken droht Apotheken Ungemach. Im Zuge der Übergangsregelungen für eine Kosten-Nutzen-Bewertung von innovativen Arzneimitteln ist eine Erhöhung des Herstellerzwangsrabatts von 6 auf 16% geplant. Von dieser Regelung sollen jedoch nicht die Arzneimittel für die stationäre Versorgung betroffen sein. Damit könnte erstmals die Arzneimittelversorgung im stationären Bereich teurer werden als im ambulanten Bereich, was wiederum eine massive Verschiebung von stationären Behandlungen in die Ambulanzen zur Folge hätte. Peterseim befürchtet erhebliche Folgen für die Krankenhauslandschaft, insbesondere auch für die niedergelassenen krankenhausversorgenden Apotheken.

Kampf für ortsnahe Versorgung aus einer Hand

Nach wie vor kämpft der BVKA für eine ortsnahe Arzneimittelversorgung von Kliniken und Heimen aus einer Hand. Zwar hatte der Europäische Gerichtshof im September 2008 das Prinzip der Nähe von Apotheke und zu versorgendem Krankenhaus und die Versorgung aus einer Hand bestätigt. Doch immer wieder werden von den Behörden Versorgungsverträge genehmigt, die dieses Prinzip außer Acht lassen. Gegen solche Genehmigungspraktiken will der BVKA gegebenenfalls auch rechtlich vorgehen.

Sorge bereitet dem BVKA auch die Gründung von Krankenhausapotheken auf der grünen Wiese, die neben dem eigenen Haus weitere Häuser des gleichen Trägers versorgen sollen. Solche Apotheken sind nach Ansicht des BVKA oftmals überdimensioniert. Um dann die notwendige Auslastung dieser mit öffentlichen Mitteln geförderten Apotheken zu gewährleisten, würden bei Ausschreibungen Angebote unterbreitet, die betriebswirtschaftlich unter den tatsächlich entstehenden Kosten liegen. Das ist nach Ansicht des BVKA weder legal noch legitim. Der BVKA fordert einen fairen Wettbewerb und er fordert einen Qualitätswettbewerb mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Verschnaufpause, die das EuGH-Urteil zum Fremd- und Mehrbesitzverbot geschaffen hat, müsse für eine Qualitätsoffensive genutzt werden. Der BVKA will im Rahmen einer solchen Qualitätsoffensive in der Öffentlichkeit das Bild des klinikversorgenden Apothekers schärfen und Konzepte entwickeln, mit der die Notwendigkeit des Apothekers im Krankenhaus erlebbar und in der Perspektive unverzichtbar gemacht wird.

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