Möglichkeiten zur Einigung ausschöpfen!
Liebe Mitglieder der Apothekerversorgung Niedersachsen, die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 17, März 2010 beschlossen, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Ärzteversorgung Niedersachsen nicht zu verlängern und die Zusammenarbeit zum 31. Dezember 2011 zu beenden. Diese Trennungsentscheidung beruht nicht auf sachlichen Differenzen und berührt nicht die Qualität der bisherigen Geschäftsbesorgung durch die Ärzteversorgung. Sie kommt insofern für die 8500 aktiven Mitglieder und die über 1500 Rentner völlig überraschend.
Die Unterzeichner dieses offenen Briefes haben in der Vergangenheit viele Jahre lang als Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Apothekerversorgung Verantwortung für das Versorgungswerk getragen. Sie haben sich stets in der Pflicht gesehen, das Kapitalvermögen, bestehend aus dem Beitragsvolumen und den Kapitalerträgen, ertragreich anzulegen und zugleich den Mitgliedern ein gesichertes Rentenniveau zu verschaffen.
Seit Beginn der Apothekerversorgung am 1. Januar 1980 hat die Ärzteversorgung Niedersachsen die Mitglieder- und Rentenverwaltung sowie die Verwaltung der Kapitalanlagen durchgeführt. In den Jahren 1984 und 1995 sind die Mitglieder der Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt über Staatsverträge in das Versorgungswerk integriert worden.
Die Ärzteversorgung hat neben der Apothekerversorgung vier weitere Versorgungswerke mit betreut, und zwar die Tierärzteversorgung Niedersachsen, die Steuerberaterversorgung Niedersachsen sowie die Ärzteversorgungen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Es ist im Laufe der Zeit ein Kompetenzzentrum entstanden mit Fachleuten für alle Bereiche und mit einer eigenen leistungsstarken Immobilienverwaltung, in der auch die ca. 300 Wohnungen der Apothekerversorgung in Hannover, Hamburg und München mit verwaltet werden.
Die Vorteile, die sich aus der Verbindung mit der Ärzteversorgung zwangsläufig ergeben haben und die in den letzten 30 Jahren den Erfolg unserer Apothekerversorgung ganz wesentlich mitbestimmt haben, werden jetzt infrage gestellt.
Die Gründe für die Beendigung der Zusammenarbeit sind nicht sachlicher Natur, sie beruhen vielmehr ausschließlich auf Fragen der Kompetenzabgrenzung, insbesondere auf Fragen der Information, der Einflussnahme auf die Verwaltung und der Kontrolle der Verwaltungstätigkeit. Es sind letztlich Fragen der Organisationsstruktur, die sich – beiderseits guter Wille vorausgesetzt – im Wege entsprechender Verhandlungen ohne großen Aufwand lösen lassen. Aus unserer Sicht sind die Möglichkeiten, zu einer Einigung zu gelangen, nicht ausgeschöpft worden. Vielmehr verhindern persönliche Animositäten die sachlich gebotene Zusammenarbeit.
Die Apothekerversorgung steht jetzt vor der Aufgabe eine eigene Verwaltung aufzubauen oder sich wiederum eines externen Dienstleisters zu bedienen. Beide Alternativen sind mit ganz erheblichen zusätzlichen Kosten (insbesondere im EDV-Bereich) verbunden. Zusätzlich schätzen wir die Gefahr nicht gering ein, dass der bisherige Qualitätsstandard nicht zu halten ist und die Mitglieder letztlich die sich jetzt anbahnende Fehlentwicklung mit Leistungskürzungen bezahlen müssen.