DAZ aktuell

Rezeptpflicht für Analgetika-Großpackungen nicht vorgesehen

STUTTGART (du). Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, Analgetika-Großpackungen der Rezeptpflicht zu unterstellen, hat in den Entwurf zur 9. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) mit Stand vom 15. März 2010 keinen Eingang gefunden. Über die Gründe kann nur spekuliert werden.

Ginge es nach dem Willen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, dann würden mit der nächsten Verordnung zur Änderung der AMVV nahezu alle zurzeit noch apothekenpflichtigen Analgetika wie ASS oder Ibuprofen in Packungen mit mehr als 20 Tabletten rezeptpflichtig. Die Unterstellung eines Arzneistoffs unter die Verschreibungspflicht muss jedoch begründet werden. Die Vorgaben macht § 48 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Hier werden drei Kriterien definiert:

1. Von dem Arzneistoff geht ein besonderes Risiko aus.

2. Durch Missbrauch des Arzneistoffes ist eine besondere Gefährdung zu erwarten.

3. Es handelt sich um einen neuen Arzneistoff mit unbekannten Risiken.

Schon im Vorfeld der Diskussion um die Unterstellung von Analgetika-Großpackungen unter die Verschreibungspflicht waren Zweifel geäußert worden, ob das Anliegen des Sachverständigenausschusses entsprechend überzeugend begründet werden kann. Die Tatsache, dass die Empfehlung in dem jetzt den Verbänden zur Stellungnahme zugesandten Entwurf nicht berücksichtigt wurde, lässt vermuten, dass das Bundesgesundheitsministerium bislang keine Begründung vorliegen hat, die eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht rechtfertigen würde.

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