Aus Kammern und Verbänden

Unberechtigte Retaxationen: über 70 Prozent zurückgeholt

Im Jahr 2009 bearbeitete die Abteilung Taxation und Krankenkassen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg 3797 Retaxationsvorgänge. Dabei waren 5209 eingereichte Rezepte zu prüfen. Der Gesamtwert der zu prüfenden Taxationen belief sich auf 638.722 Euro. Davon konnten im Einspruchsverfahren 469.802 Euro zurückgeholt werden.

LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth: "Das ist fast eine halbe Million Euro, die wir für unsere Mitglieder erstritten haben. Der Aufwand für die Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Mitarbeiterinnen der Abteilung ist zwar groß und kostet an vielen Stellen Nerven. Aber der Erfolg zeigt: Es lohnt sich, Mitglied beim LAV zu sein. Denn ohne unsere fachliche Unterstützung hätten viele Apotheken sich dieses Geld, das ihnen zusteht, nicht zurückgeholt." Von den Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen einbehalten hatten, waren nur 168.920 Euro berechtigt. Diese Zahlen betreffen nur die Standardretaxationen, also keine Rabattretaxationen.

Der LAV fordert seine Mitglieder auf, sich Retaxationsvorgänge immer genau anzusehen und sich bei offenen Fragen an die Abteilung Taxation und Krankenkassen des LAV zu wenden. Abteilungsleiterin Brigitte Ruff: "Damit wir die Retaxationsvorgänge erfolgreich für die baden-württembergischen Mitglieder abwickeln und prüfen können, müssen Retaxvorgänge bitte immer vollständig an die Abteilung geschickt werden. Außerdem brauchen wir einen direkten Ansprechpartner in der Apotheke. So können wir nötige Rückfragen rasch und unkompliziert abarbeiten."

Quelle Pressemitteilung LAV BW

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