Gesundheitspolitik

Zytostatika: AOK-Ausschreibung gestoppt

Vergabekammer zweifelt

Berlin (ks). Die Berliner Apotheken können ambulante Krebspatienten vorerst weiter wie gewohnt versorgen. Das Ausschreibungsverfahren der AOK Berlin-Brandenburg über Einzelverträge mit Apothekern zur Belieferung mit parenteralen Rezepturen wurde durch einen Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vorläufig gestoppt. Die AOK lässt die Angebotsfrist dennoch weiter laufen – öffnen darf sie die Angebote allerdings nicht.

Die AOK Berlin-Brandenburg hatte im Januar das Berliner Stadtgebiet in 13 Gebietslose aufgeteilt und die exklusive Versorgung der dortigen onkologischen Arztpraxen mit parenteralen Rezepturen europaweit ausgeschrieben (siehe AZ 2010, Nr. 4, S. 1). Beteiligen konnten sich Apotheken oder Bietergemeinschaften, an denen eine Apotheke beteiligt ist. Die Ausschreibung hatte in der Apothekerschaft für Entrüstung gesorgt. Erst kurz vor dem Alleingang der AOK Berlin-Brandenburg hatten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband eine Neufassung der Anlage 3 zur Hilfstaxe ausgehandelt und damit die Preisbildung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln geregelt.

Angebotene Preise bleiben unter Verschluss

Doch einige Berliner Apotheken sahen die Versorgung der ambulanten Krebspatienten und die eigenen Interessen durch die Ausschreibung massiv gefährdet. Vergangene Woche setzte sich die erste Apotheke mit einem Eilantrag bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg erfolgreich gegen die Ausschreibung zur Wehr. Der AOK Berlin-Brandenburg wurde mit Beschluss vom 23. Februar vorläufig untersagt, in diesem Verfahren eingehende oder bereits eingegangene Angebote zu öffnen. Erst nach einer bestandskräftigen Entscheidung über die einzelnen Rügen der Apotheke zum Verfahren wird entweder das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt oder aufgehoben. Damit ist der AOK zunächst verwehrt, sich Kenntnis über etwaige Angebotspreise zu verschaffen. Wie die Anwaltskanzlei, die die klagende Berliner Apothekerin juristisch vertritt, mitteilte, sei mit dem Verbot der Öffnung sichergestellt, dass die angebotenen Preise nicht für spätere Verhandlungen der Spitzenorganisationen missbraucht werden können. Den Anwälten zufolge sprechen nach Ansicht der Vergabekammer weit überwiegende Gründe dafür, dass das Verfahren so nicht durchgeführt werden dürfe. Um der Apotheke ausreichenden Rechtsschutz bis zur endgültigen Klärung dieser Fragen zu gewähren, sei ein Verbot der Angebotsöffnung zwingend notwendig. Eine rechtskräftige Entscheidung wird offenbar Anfang März erwartet. Bis dahin ist für die betroffenen Apotheken allerdings noch alles offen.

AOK ist Rechtsstreitigkeiten gewohnt

Die AOK Berlin-Brandenburg prüft nach dem Beschluss der Vergabekammer derzeit das weitere Vorgehen. Gabriele Rähse, Pressesprecherin der Kasse, wies zudem den "impliziten Vorwurf", die Ausschreibung diene nur dazu, bei Apotheken Preise zu erfragen, zurück: "Die Unterstellung, dass andere, vergaberechtsfremde Ziele verfolgt werden, wie z. B. die Unterstützung der Verhandlungen zur sogenannten Hilfstaxe, entbehrt jeder Grundlage". Die Ausschreibung erfolge auf einer eindeutigen gesetzlichen Basis (§ 129 Abs. 5 SGB V). Ziel sei es, die vom Gesetzgeber geschaffene Regelung zur Kostensenkung im Arzneimittelbereich ohne Qualitätsverluste in der Versorgung in die Praxis umzusetzen. Rähse verwies darauf, dass neue Verfahren wie die vorliegende Ausschreibung nicht selten gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. "Veränderungen in der Versorgungsstruktur berühren zwangsläufig die wirtschaftlichen Interessen der Marktteilnehmer. Hierfür besteht auf Seiten der AOK Berlin-Brandenburg durchaus Verständnis", sagte die Sprecherin gegenüber der AZ. "Gleichwohl gilt es, neue und innovative Wege zu gehen – wie beispielsweise auch mit der Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen."

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