Kommentar

Hilfe, ein Hilfsmittel!

Hilfe, ein Hilfsmittel!


Peter Ditzel

Soll man lachen oder weinen? Hilfsmittelversorgungsverträge gehören zum Gipfel deutscher Krankenkassenbürokratie. Paradebeispiel: der neue Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der Barmer-GEK/TK. Wohlgemerkt, es geht hier um die Versorgung mit trivialen Hilfsmitteln wie beispielsweise Milchpumpen, Adaptationshilfen, Inhalationshilfen, Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, Krankenpflegeartikel und Blutdruckmessgeräten. Wirklich nichts kompliziertes, in aller Regel auch nichts übermäßig teures. Und trotzdem müssen sich nun Apotheken, die ab 1. März Versicherte dieser Kassen weiterhin mit diesen Hilfsmitteln beliefern wollen, einem bürokratischem Regelwerk unterwerfen, der von Apotheken ein Maximum verlangt, aber ein Minimum bietet.

Die Bürokratie beginnt mit der Beitrittsprozedur (ganzer Vertrag oder nur einzelne Anlagen, für jede Haupt- und Filialapotheke einzeln). Dann: Ein QMS mit Zertifizierung ist Pflicht – ohne läuft gleich gar nichts. Unglaublich, welche High-tech-Produkte doch auf einmal eine simple Milchpumpe und ein Kompressionsstrumpf sind. Sie haben hoffentlich die SOPs hierfür parat, wenn ein Kassenkontrolleur kommt. Seltsam nur: Für die Abgabe von High-tech-Arzneimitteln benötigen Sie das alles nicht.

Die Anforderungen gehen weiter: Fachlich qualifiziertes Personal und eine Betriebshaftpflichtversicherung (2 Mio. Euro mindestens) gehören dazu. Doch damit dürfen Sie noch lange nicht die kostbaren Hilfsmittel zu Lasten der Kassen abgeben. Sie müssen jede Abgabe prinzipiell genehmigen lassen, wobei sich dies bei vereinbarten Vertragspreisen "nur" auf eine elektronische abzugebende "Versorgungsanzeige" reduziert. Gnädigerweise wird einem bei Hilfsmitteln unter 250 Euro diese elektronische Anzeige erlassen. Danke für die Großzügigkeit!

Den Empfang des kostbaren Guts muss der Patient schriftlich bestätigen. Immerhin: Falls er mit den Billigpreis-Produkten seiner Barmer-GEK/TK nicht einverstanden ist, darf er gegen Zuzahlung ein ordentliches Produkt erhalten.

Dass eine Kasse mit einem Vertrag erstmals Mitglieder einer Sekte davon ausschließt, ihre Versicherten mit Milchpumpen und anderen Hilfsmitteln zu versorgen, ist neu und ein besonderes Schmankerl dieses Bürokratenkonstrukts. Lieber Apothekerverband, welche göttliche Eingebung hat diesem Teufelswerk die Zustimmung erteilt? Oder: Hätte es sonst noch schlimmer kommen können? Nein, schlimmer geht nimmer.

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