Recht

Apotheken dürfen auch kostenlose Zeitschriften verteilen

(bü). Apotheken ist es nicht nur gestattet, Gesundheitsmagazine an ihre Kunden kostenlos zu verteilen, die sie bezahlt haben. Daneben (oder stattdessen) haben sie auch das Recht, Zeitschriften an ihre Kunden weiterzugeben, die sie kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen haben. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Hamburg die Klage eines Verlages zurück, der den Apotheken regelmäßig Zeitschriften verkauft und nicht damit einverstanden war, dass ein Arzneimittelhersteller den Apothekern "Rätsel-Hefte" unbezahlt zur Verfügung stellte, in denen er auch für seine Produkte warb. Das Gericht wies die Argumentation des Zeitschriftenverlages zurück, der Arzneimittelhersteller stelle den Apothekern "unzulässige Werbegaben" zur Verfügung. Es handele sich im Gegenteil um ein "zulässiges reines Werbemittel, da die Werbung gegenüber dem Endverbraucher im Mittelpunkt der Hefte" stehe.

(LG Hamburg, 312 O 738/08)

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