Recht

Kindergeld für promovierenden Sohn?

(bü). An sich ist es von Vorteil, wenn ein erwachsener Sohn während seiner Promotionsvorbereitung noch als "in der Ausbildung befindlich" angesehen wird. Dies beschert seinen Eltern den weiteren Kindergeldanspruch. Ist er jedoch in dieser Zeit an der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, so zählen die dabei erzielten Einkünfte bei der Feststellung mit, ob das Einkommen 8004 Euro im Jahr übersteigt. Denn der entsprechende Zeitraum gehört zur Berufsausbildung. Und dies kann durchaus auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses geschehen. Da dies hier dazu führte, dass die Einkommensgrenze überschritten wurde, endete der Kindergeldanspruch.

(FG Münster, 2 K 3724/08)

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