Gesundheitspolitik

Mehrwertsteuer-Debatte

BPI beklagt Wettbewerbsverzerrung

Berlin (ks). Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Überprüfung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zu installieren. Zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abgesenkt werden.

In ihren Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen den Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen anerkannt. "Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst", heißt es dort.

Es sei ein "Ding der Unmöglichkeit", dass hier mehr als ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages noch immer nichts geschehen sei, ärgert man sich beim BPI. "Eine solche Verzögerung bei einer zentralen ordnungspolitischen Frage ist nicht hinnehmbar. Wir fordern im Einklang mit vielen Beteiligten die Entlastung der GKV durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel", erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI. Allein im Jahr 2009 hätten Krankenkassen und Krankenversicherungen etwa 3 Mrd. Euro gespart, wenn auf Arzneimittel der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet würde. Angesichts des bis 2013 geltenden Preismoratoriums kämen Steuersenkungen auch garantiert den Krankenkassen zugute.

Der BPI verweist abermals darauf, dass Deutschland zu den nur drei Ländern der EU gehöre, die den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erheben. Bei Arzneimitteln der Selbstmedikation bedeute dies eine direkte Belastung der selbst zahlenden Patienten. Zudem ergebe sich eine gravierende Wettbewerbsverzerrung, wenn die Wahl zwischen Nahrungsergänzungsmitteln, die als Lebensmittel gelten, und Arzneimitteln bestehe. Vitaminpräparate können zum Beispiel in beiden Klassifikationen angeboten werden – je nach Dosierung und Anwendungsbereich. Die Unterscheidung zwischen Lebens- und Arzneimittel sei zulassungs- und werberechtlich kompliziert, aber sinnvoll, so der BPI. Eine unterschiedliche Behandlung im Steuerrecht sei dagegen "unbegründet und ungerecht". Wegener: "Wir haben in der Debatte um das AMNOG durchsetzen können, dass Selbstkauf-Arzneimittel nicht unter die Abschlagspflicht für die PKV fallen, und somit eine Schlechterstellung der selbst zahlenden GKV-Versicherten im Gesetz verhindert. Nun wäre es konsequent, diese besonders nebenwirkungsarmen, sicheren Arzneimittel in ihrer Wettbewerbssituation mit Lebensmitteln gleichzustellen und auf diesem Weg die Menschen zu entlasten".

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