Recht

Die "Nr. 1 für Ärzte" ist Sagrotan nicht

(bü). Das Desinfektionsmittel Sagrotan darf nicht mit dem Slogan "Die Nr. 1 für Ärzte" beworben werden. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Das gelte auch dann, wenn sich aus einer Studie mit 150 Ärzten ergeben habe, dass das Produkt der Marktführer in privaten Arzthaushalten sei. Die Werbung suggeriere aber, Sagrotan sei auch beruflich "die Nr. 1 für Ärzte". Das sei unlauter. Auch verwarf es die Aussage, das Biozid-Produkt sei besonders geeignet für Kinderstühle und andere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Denn es werde nicht im professionellen medizinischen Bereich eingesetzt.


(LG Berlin, 96 O 84/10)

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