Recht

Abstrakte Versandkosten-Angabe kann am Ende geheilt werden

(bü). Wer im Internet Waren bestellt, der muss neben dem Preis für die eigentliche Bestellung auch die Versandkosten erkennen können. Dabei genügt es an sich nicht, diese Kosten abstrakt anzugeben, gestaffelt unter anderem nach Kubikmetern, weil dabei "Zweifel über die Höhe" verbleiben können. Die Kunden werden jedoch nicht irregeführt, wenn sie die exakte Höhe der Versandkosten vor der endgültigen Bestellung erfahren, nachdem sie die bestellten Waren in den Warenkorb gelegt haben. Das Landgericht Münster: Der Verbraucher hat dann noch die Möglichkeit, die Preise zu vergleichen und den Bestellvorgang abzubrechen.


(LG Münster, 8 O 7/09)

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