Recht

Zweimal halbe Dosis für halben Preis akzeptieren – oder selbst bezahlen

(bü). Leidet eine gesetzlich Krankenversicherte an einer Augenkrankheit (hier: "Makuladegeneration" – AMD) und ist hierfür nur ein einziges Medikament zugelassen (hier: "Lucentis"), das – durch einen frei praktizierenden Arzt verabreicht – 3200 Euro kostet, wenn ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden soll, so darf die Krankenkasse eine andere Methode vorschlagen, die nur etwa die Hälfte an Kosten verursacht, aber im Ergebnis gleichwertig ist. Weigert sich die Versicherte, dem Vorschlag ihrer Kasse zu folgen, so hat sie nur Anspruch auf Ersatz des der Kasse sonst entstandenen Betrages. (Hier ging es um die Möglichkeit, etwa denselben Behandlungserfolg in einer Spezialklinik zu erzielen, mit der die Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hatte. Hier wird eine Ampulle des Medikaments in zwei Einzeldosen aufgeteilt, was zu der gewünschten Kostenersparnis führt. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hielt die Krankenkasse für berechtigt, aus Wirtschaftlichkeitsgründen diese Möglichkeit auszuschöpfen.)


(LSG Sachsen-Anhalt, L 5 KR 5/10 B ER)

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