Recht

Keine Werbung mit "Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft"

(wz). Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Betriebskrankenkasse sich nicht als "Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft" bezeichnen darf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der nicht zutreffende Eindruck erweckt werde, zumindest ein erheblicher Teil der gesetzlich versicherten Olympiamannschaft sei bei der Betriebskrankenkasse versichert.

(Urteil v. 7. 9. 2010, Az.: I-20 U 108/09)

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