Gesundheitspolitik

Politik will Wirtschaftslage der Apotheken durchleuchten

Neuer Apothekenabschlag per Gesetz nur für zwei Jahre

BERLIN (lk). Der neue Apothekenabschlag in Höhe von 2,05 Euro wird nur für zwei Jahre gesetzlich festgeschrieben. Danach muss der Apothekenabschlag zwischen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen neu ausgehandelt werden. Um mehr Klarheit zu schaffen, soll dazu eine repräsentative Stichprobe die wirtschaftliche Lage der Apotheken erfassen. Das geht aus den der Apotheker Zeitung vorliegenden neuen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zum AMNOG hervor.

Darin heißt es: "Der Apothekenabschlag gilt für die Dauer von zwei Jahren. Danach ist er vertraglich anzupassen. Die Partner des Rahmenvertrags erhalten die Möglichkeit, den Abschlag an eine veränderte Marktlage anzupassen. Dies entspricht grundsätzlich der bisherigen Rechtslage." Gleichzeitig legen die Koalitionsfraktionen jedoch Kriterien fest, an denen sich die Vertragspartner bei Verhandlung über die Anpassung des Abschlags zu orientieren haben. Es habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass eine Einigung innerhalb des weit gefassten Entscheidungsspielraums auf Ebene der Selbstverwaltung nicht zu erzielen war. Dies sei auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen worden. Die Konkretisierung des Entscheidungsspielraums erleichtere der Selbstverwaltung die Einigung auf dem Verhandlungsweg, lasse ihr aber gleichzeitig die Möglichkeit, den Abschlag jährlich an sich ändernde Marktverhältnisse anzupassen.

Wörtlich heißt es in der Begründung der Gesetzesvorlage weiter: "Zur Berücksichtigung von Veränderungen der Leistungen der Apotheken erstellen die Vertragspartner eine Beschreibung der Leistungen im Jahr 2011 und machen diese zur Grundlage, um Veränderungen der Leistungen nach Art und Umfang ab dem Jahr 2013 festzustellen. Zur Berücksichtigung von Veränderungen von Art und Umfang der Kosten bei wirtschaftlicher Betriebsführung sind die tatsächlichen Betriebsergebnisse der Apotheken zu berücksichtigen. Dazu ist eine repräsentativ gezogene Stichprobe aus allen Apotheken zugrunde zu legen. Änderungen der Leistungspflicht der Apotheken aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen oder Änderungen der Vergütungen durch die Arzneimittelpreisverordnung sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen."

Durch die Erhöhung des Apothekenrabatts auf 2,05 Euro erbringen die Apotheken einen Einsparbeitrag von jährlich knapp 200 Millionen Euro gegenüber dem zuletzt durch Schiedsspruch festgesetzten Apothekenrabatt von 1,75 Euro. Damit werde sichergestellt, dass das im Gesetzentwurf angestrebte Einsparvolumen von insgesamt knapp 400 Millionen Euro zulasten des Vertriebswegs gewährleistet bleibe.

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