Gesundheitspolitik

Zwei Klärungen und ein neues Problem

Anträge auf Ausnahme sind langwierig

BREMEN (tmb). Zwei Unternehmen, die die Zahlung von Herstellerrabatt ausgesetzt hatten, haben angekündigt, diese Zahlungen an die Rechenzentren wieder aufzunehmen. Denn die Bearbeitung der gestellten Anträge auf Ausnahme vom Herstellerrabatt durch die zuständigen Behörden wird sich noch lange hinziehen.

Dies wurde am 19. Oktober aus dem Norddeutschen Apothekenrechenzentrum (NARZ) unter Bezugnahme auf die Firmen Bencard Allergie GmbH und Orphan Europe berichtet. Die beiden pharmazeutischen Unternehmen hatten beim Bundesgesundheitsministerium gemäß § 130a Absatz 9 SGB V Anträge auf Ausnahmen vom Herstellerrabatt gestellt (siehe DAZ 40 und AZ 42). Daraufhin hätten die Firmen zunächst angekündigt, die Zahlung des Herstellerrabattes an die Rechenzentren auszusetzen, bis über die Anträge entschieden wird. Dies dürfte nun aber weit länger dauern, als es die Antragsteller wohl erwartet hatten.

Für die Bearbeitung der Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Dieses hat inzwischen darüber informiert, dass die diesbezüglichen Anträge frühestens nach Vorlage eines Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 bearbeitet würden. Nach dem Vorliegen dieser Unterlagen werde das Amt innerhalb von 90 Tagen entscheiden, heißt es auf der Homepage des BAFA. Daraufhin hätten Bencard und Orphan Europe mitgeteilt, sie würden den Herstellerrabatt nun zahlen, sich aber die Rückforderung bei einer späteren rückwirkenden Genehmigung der Anträge vorbehalten. Die Firmen hätten darum gebeten, von Rückbelastungen der Apotheken abzusehen und bereits durchgeführte Rückbelastungen wieder auszugleichen, heißt es aus dem NARZ.

Der NARZ-Vorsitzende Dr. Jörn Graue erklärte gegenüber der AZ, er freue sich, dass diese Fälle innerhalb kurzer Zeit geklärt werden konnten. Doch die gesamte Problematik unterstreiche die berufspolitische Forderung, die Apotheken künftig beim Eintreiben des Herstellerrabatts vom Inkassorisiko freizustellen.

Dies macht auch ein weiterer Fall deutlich, der aus dem NARZ bekannt wurde. Die Firma ACA Müller habe mitgeteilt, dass sie beim Bundesgesundheitsministerium einen Antrag auf Erlass der zehnprozentigen Erhöhung des Herstellerrabattes gestellt und daraufhin zuletzt nur den bisherigen sechsprozentigen Rabatt gezahlt habe. Dazu erklärte Graue: "Der Erfindungsgeist der Unternehmen beim Herstellerrabatt ist Legion." Diese neueste Variante stelle das NARZ vor erhebliche Probleme bei der Verbuchung, weil nur eine Teilzahlung des Rabattes geleistet werde, die zudem nicht auf die einzelnen Apotheken aufgeschlüsselt sei.

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