Recht

Nichtehelicher Papa soll nicht weiter im Abseits stehen

(bü). Dass ein nichtehelicher Vater keine Chance hat, für sein Kind das Sorgerecht übertragen zu bekommen, wenn die Mutter des Kindes das nicht will, verstößt gegen das Grundgesetz. (Gegen den Willen der Mutter kann nach gegenwärtigem Recht der Vater eines nichtehelichen Kindes unter anderem nur dann das Sorgerecht erhalten, wenn der Mutter "wegen Gefährdung des Kindeswohls die elterliche Sorge entzogen wird".) In dem entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber "vorläufig angeordnet", dass das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, "soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht".


(BVfG, 1 BvR 420/09)

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