Gesundheitspolitik

Großhandelsspanne: Ministerium stellt neue Berechnungen an

ABDA und Phagro zeigen sich bei der Anhörung zum AMNOG wenig versöhnlich

Berlin (lk). Annäherung im Streit um die Kürzung der Großhandelsmarge: Die im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) geplante Neuregelung der Großhandelsvergütung wird nochmals überprüft und voraussichtlich zu einem für Großhandel und Apotheken verträglicheren Ergebnis führen. Bei einem gemeinsamen Gespräch der ABDA und des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) mit dem Bundesgesundheitsministerium am 28. September gab es eine Verständigung, das der im AMNOG geplante Großhandelszuschlag von 1,7 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers und 60 Cent Festzuschlag je Packung zu einer zu starken Belastung führt.

In der AMNOG-Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 29. September bestätigte der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper: "Wir haben uns geeinigt, dass dieses Modell das Einsparziel um 200 bis 250 Millionen Euro übertrifft." Festzuschlag und variabler Zuschlag würden jetzt entsprechend "aufgepolstert". Nach AZ-Informationen soll das Bundesgesundheitsministerium jetzt die Zuschläge so neu berechnen, dass eine bis zu 250 Millionen Euro geringere Kürzung entsteht. Die Anhörung sei nicht der richtige Ort, über konkrete Zahlen zu sprechen, fügte Trümper hinzu. Nach dem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium vereinbarten die Teilnehmer Stillschweigen bis zur Vorlage der Neuberechnung.

Gesundheits-Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) bestätigte gegenüber der AZ, dass das Ministerium die präsentierten Berechnungen prüfe. Die ABDA hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass der Rx-Umsatz des Direktvertriebes in den Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums nicht berücksichtigt gewesen sei. "Das schauen wir uns jetzt genau an", sagte Bahr zur AZ.

In ihren Berechnungen kommt die ABDA zu einer Gesamtbelastung aufgrund der vorgesehenen Kürzung der Großhandelsmarge in Höhe von 630 Millionen Euro einschließlich der Mehrwertsteuer. Der GKVSpitzenverband habe allerdings nur einen Sparbeitrag von 500 Millionen Euro gefordert, argumentiert die ABDA in einem Positionspapier, das der AZ vorliegt. Laut AMNOG-Gesetzentwurf sehe das BMG aber nur einen Sparbeitrag von 340 Millionen Euro vor. Die Differenz zum tatsächlichen Kürzungsbetrag betrage daher 290 Millionen Euro.

"Um den von Minister Rösler avisierten Sparbeitrag der Apotheken von 175 Millionen Euro für die GKV zu realisieren, ist eine weit weniger einschneidende Kürzung der Großhandelsspanne vonnöten als aktuell im AMNOG avisiert", lautet das Fazit der ABDA. Dabei bezieht sich der Apothekerverband auf ein Interview von DAZ-TV mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler.

ABDA: 3,6% plus 60 Cent

Um den von Rösler geforderten Sparbeitrag der Apotheken von 175 Millionen Euro zu erreichen, schlägt die ABDA folgendes Modell für die Großhandelsspanne vor: 3,6 Prozent variabler Zuschlag auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, höchstens jedoch 43,20 Euro zuzüglich eines Festzuschlages von 60 Cent.

Nach AZ-Informationen ringen ABDA und Phagro um die Gewichtung von variablem Zuschlag und Festzuschlag. Phagro fordert einen niedrigeren variablen Zuschlag und möchte den Festzuschlag erhöhen. Der Grund: Nur aus dem variablen Zuschlag können Rabatte an die Apotheken gezahlt werden.

Wolf: Kein gemeinsames Konzept

Daher bekräftigte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf in der AMNOG-Anhörung, dass es "kein gemeinsames Konzept" von ABDA und Phagro gebe. Fakt sei, dass die Auswirkungen der beabsichtigten Neuregelung falsch berechnet seien. Die im AMNOG vorgesehene Belastung für die Apotheken sei "völlig unangemessen", so Wolf.

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