Urteile

Kündigung: Untere Altersgrenze "25" ist nicht in Ordnung

(bü). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im deutschen Arbeitsrecht als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt. Für die Dauer der Kündigungsfristen ist hierzulande die Dauer der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber maßgebend – allerdings frühestens gerechnet vom 25. Lebensjahr an. Das kostete eine Arbeitnehmerin, die bereits zehn Jahre dem Betrieb ihres Arbeitgebers angehörte, drei Monate Kündigungsfrist: Er kündigte mit einem statt vier Monaten Frist. Der EuGH kippte diese Regelung, weil sie eine Diskriminierung wegen des Alters bedeute.

(Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das den EuGH wegen dieser Frage eingeschaltet hatte und schon die Barabgeltung von Urlaubsansprüchen der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis – mithilfe des EuGH – erheblich ausgeweitet hatte, muss nun den zwischenzeitlich "ruhenden" Fall der klagenden Arbeitnehmerin im Sinne der neuen Auslegung entscheiden.)

(EuGH, C 555/07)

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