Wirtschaft

Bausparen genießt Förderung hoch drei

Deutschland mit geringer Wohneigentumsquote

(awd/az). Dem Fuchs wird allgemein nachgesagt, er sei besonders schlau. Kein Wunder also, dass eine der größten Bausparkassen in Deutschland seit Jahrzehnten auf den Fuchs als symbolträchtigen Werbeträger vertraut.

"Bausparverträge sind in der Tat intelligente Vorsorgeprodukte mit zwei hervorstechenden Eigenschaften. Da ist auf der einen Seite der Sparcharakter mit verschiedenen staatlichen Förderungsmöglichkeiten. Gerade durch die Förderung hoch drei – Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Zulage – erreichen Bausparverträge attraktive Renditen im Vergleich zu herkömmlichen Banksparverträgen. Und auf der anderen Seite ist die Option eines zinsgünstigen Bauspardarlehens. Diese Kombination überzeugt jedes Jahr Millionen von Bundesbürgern, die eine sichere Vorsorge wünschen und den Erwerb von Wohneigentum früher oder später planen", so ein Bausparberater des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes.

Nachholbedarf bei Wohneigentum

Obwohl Deutschland in Europa zu den wirtschaftlich stärksten Nationen zählt, hinkt es im Vergleich einer Statistik deutlich hinterher. Die Wohneigentumsquote ist hierzulande gering, wie das Statistische Bundesamt ausweist. Lediglich 43 Prozent der Privathaushalte können tatsächlich von den eigenen vier Wänden sprechen. Der Blick auf die europäischen Nachbarn offenbart, dass hier enormes Aufholpotenzial besteht. In Österreich mit 54 Prozent und in den Niederlanden mit 53 Prozent besitzen zumindest mehr als die Hälfte der privaten Haushalte Immobilien. Noch deutlicher haben den Vorteil der "Rente aus Stein" die Spanier mit einer Quote von 85 Prozent und die Italiener (75 Prozent) erkannt.

An der Attraktivität des Bausparens liegt es zumindest nicht, dass nicht einmal jeder zweite Privathaushalt in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt. Bereits 16-jährige Bausparer erhalten von Vater Staat die Wohnungsbauprämie, sofern mindestens 50 Euro im Jahr in den Vertrag fließen. Generell beträgt die jährliche Förderung 8,8 Prozent auf maximal 512 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1024 Euro (Verheiratete) jährlichen Eigenbeitrag. Maßgebend für den Erhalt der Wohnungsbauprämie sind bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Für Singles ist das ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro und für Ehepaare 51.200 Euro. Die Prämie kann nach sieben Jahren Vertragslaufzeit verfügt werden. Erst für neue Verträge ab dem Jahr 2009 ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung vorgeschrieben. Diese Zweckbindung entfällt lediglich, wenn der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wurde oder bei sozialen Härtefällen wie zum Beispiel Erwerbsunfähigkeit oder Dauerarbeitslosigkeit.

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine weitere staatliche Förderung. Sie beträgt neun Prozent aus maximal 470 Euro Einzahlungen jährlich. Um diese zu erhalten, müssen die Überweisungen direkt vom Arbeitgeber in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf den Bausparvertrag erfolgen. Zahlt der Arbeitgeber keine VL, erlaubt der Gesetzgeber Bausparern, sich die Arbeitnehmersparzulage auch per Eigenleistung zu sichern. Wichtig: Auch hier erfolgen die Überweisungen über den Arbeitgeber. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten folgende zu versteuernde Einkommensgrenzen: 17.900 Euro bei Alleinstehenden und 35.800 bei Ehepaaren. Während die Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse beantragt wird, ist die Arbeitnehmersparzulage über den Einkommenssteuerausgleich jedes Jahr neu abzurufen.

Riester-Rente auch für Bausparer

Gegenüber Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist die sogenannte Option Wohn-Riester noch sehr jung. Bausparverträge wurden erst 2008 mit den von Anfang an riestergeförderten Produkten wie etwa private Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Banksparpläne auf eine Vorsorgestufe gestellt. Das ist für Personen, die Bausparen bevorzugen, sehr erfreulich. Denn die Riester-Förderung ist im Vergleich zu anderen staatlichen Zuschüssen enorm hoch. Das System aus Zulagen und Steuervorteilen ist zahlreichen Berufsgruppen zugänglich, beispielsweise allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Arbeitern sowie ihren nicht berufstätigen Ehepartnern.

Ein Riester-Sparer erhält 154 Euro Grundzulage pro Jahr und für ein kindergeldberechtigtes Kind 185 Euro. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Und Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr bekommen einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Diese Förderzahlen sprechen für sich. Voraussetzung, um die Zulagen in der maximalen Höhe zu erhalten, ist die Einzahlung von vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens beziehungsweise höchstens 2100 Euro inklusive Zulagen. Bei geringeren Einzahlungen werden die Zulagen dementsprechend anteilig gekürzt. "Die Förderoptionen helfen bei der Besparung des Bausparvertrags. In der Regel sind 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme vorgeschrieben, um dann in den Genuss des zinsgünstigen Bauspardarlehens zu kommen. Dessen großer Vorteil ist neben dem günstigen Kreditzins die Zinssicherheit über die komplette Laufzeit. Aber: Bei Riester-Bausparverträgen sind die besonderen Verwendungsmöglichkeiten sowie die nicht unkomplizierte steuerliche Behandlung zu beachten", so der AWD-Bausparexperte.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.