Gesundheitspolitik

Umstrittener Herstellerrabatt

Nächste Runde im Rabattstreit eröffnet

BREMEN (tmb). Der lange Streit um die richtige Höhe des Herstellerrabattes für einige Arzneimittel geht in eine neue Runde. Ein Krankenkassenrechenzentrum hat auf der Grundlage der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes erste Belastungen bei der Abrechnung von Präparaten mit umstrittenem Rabatt angekündigt. Damit werden Belastungen der Apotheken immer wahrscheinlicher.

Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) berichtete gegenüber der AZ, am 22. September sei eine Nachricht des Krankenkassenrechenzentrums Syntela in Leipzig eingegangen, das für einige Betriebskrankenkassen abrechne. Demnach werde für die dort abgerechneten Krankenkassen nun eine Belastung mit den umstrittenen Herstellerrabatten vorgenommen. Hintergrund ist der seit Jahren andauernde Streit über die Einstufung einiger Präparate hinsichtlich des Herstellerrabattes. In diesem Zusammenhang hatte der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen zuletzt im Juli empfohlen, die Apotheken mit den fraglichen Rabatten zu belasten. Daraufhin hatten etliche Hersteller eingelenkt. Die Liste der noch umstrittenen Produkte wurde noch mehrfach verkleinert. Die jüngste Fassung stammt vom 26. August und umfasst 491 Präparate.

Wie geht es weiter?

Der NARZ-Vorsitzende Dr. Jörn Graue erklärte gegenüber der AZ, das NARZ werde nun versuchen, die von den Krankenkassen einbehaltenen Beträge von den betroffenen Herstellern zu erhalten. Falls dies erfolglos bleibe, müsse das Rechenzentrum jedoch die Apotheken belasten, die die eigentlichen Inhaber der Forderungen sind.

Im Zuge der langen Diskussion über das Thema hatte es aus Herstellerkreisen bereits Signale gegeben, einzelne Hersteller würden die Forderungen der Apotheken erfüllen. Beobachter befürchten für diesen Fall jedoch großen Verwaltungsaufwand. Außerdem wäre die Frage nach dem richtigen Herstellerrabatt dann noch immer offen. Diese wäre letztlich nur auf gerichtlichem Weg zu klären. Die Zuspitzung des Problems unterstreicht zugleich die praktische Bedeutung des Inkassoproblems. Denn die Apotheken haften hier für einen Herstellerrabatt, der nur ein durchlaufender Posten sein soll und der sie nicht betreffen sollte.

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