Recht

Kindergeld: Das "Fallbeil" ist nicht verfassungswidrig

(bü). Das Bundesverfassungsgericht hat die Einkommensgrenze (in 2010 beträgt sie 8004 €) für volljährige Kinder bestätigt. Danach gibt es für Eltern kein Kindergeld mehr, wenn diese Grenze – auch wenn nur um einen Euro – überschritten wird. Das Gericht hält die gängige Praxis des "Fallbeils" für nicht verfassungswidrig. (Im konkreten Fall hatte ein Vater geklagt, dessen Sohn sich von 2002 bis 2006 in Ausbildung befand und dem für das Jahr 2005 kein Kindergeld bewilligt worden war, da die Einkünfte des Sohnes den Jahresgrenzbetrag in Höhe von seinerzeit 7680 € um 4,34 € überschritten hatten.) Den Verfassungshütern zufolge verstößt diese Regelung nicht gegen das Sozialstaatsprinzip. Der Gesetzgeber habe sich für eine Freigrenze statt einer Freibetragsregelung entscheiden dürfen, weil Berechnungen nach einer gleitenden Übergangsregelung zu einem "erheblichen Verwaltungsmehraufwand" führen würden.


(BVfG, 2 BvR 2122/09)

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