Management

Wie man eine Patientenverfügung verfasst

(vznrw/az). Ein schwerer Unfall, Krankheit oder Hinfälligkeit im Alter sind Schicksalsschläge, die Menschen völlig handlungsunfähig machen können. Von einem Tag zum anderen ist es dann nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu fällen. Damit andere im Sinne eines Kranken oder Sterbenden handeln können, ist es sinn-voll, beizeiten eine Patientenverfügung aufzusetzen. Wer im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließen möchte, sollte dies darin vorsorglich schriftlich dokumentieren. Wie eine Verfügung verfasst werden sollte und weshalb eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ratsam ist, erläutert der Ratgeber "Patientenverfügung" der Verbraucherzentrale NRW. Auf rund 140 Seiten liefert das Buch das nötige Hintergrundwissen, Praxisbeispiele und konkrete Formulierungshilfen. Die Lektüre hilft zudem dabei, sich umsichtig mit dem Thema Sterben zu beschäftigen.

Der Ratgeber "Patientenverfügung" ist für 7,90 Euro in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann das Buch auch bestellt werden.

Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice,
Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf,
Tel.: (02 11) 38 09-5 55, Fax: (02 11) 38 09-2 35,
E-Mail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: www.vz-ratgeber.de

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