Recht

Pflegeheime müssen Kritik ertragen können

(bü). Die Veröffentlichung von sogenannten Transparentberichten im Internet ist zulässig, auch wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleistungen in Pflegeheimen enthalten. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind verfassungsgemäß.


(LSG Sachsen, L 1 P 1/10 B ER)

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