Recht

Eingetragener Lebenspartner kann Rente und Sterbegeld fordern

(bü). Ein öffentlich Bediensteter, der in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Mann zusammen lebt, hat nach dem Tod des Partners Anspruch auf Hinterbliebenenrente und Sterbegeld aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes). Dies aber erst seit 2005, als die Gleichstellung mit Ehepaaren in der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen wurde.
(BGH, IV ZR 16/09)

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