Recht

"Verbissener" Wunderheiler darf nicht mehr praktizieren

(bü). Bezeugen Verwandte und Freunde einer (inzwischen gestorbenen) Frau, dass ihr Heilpraktiker – trotz eines Knotens in ihrer Brust, voranschreitender Deformierung der Brust bis hin zu einer blutenden Wunde – die Patientin darin bestärkte, fachärztliche Hilfe nicht in Anspruch zu nehmen, sondern verkürzt er stattdessen die Intervalle seiner heilpraktischen Anwendungen, so ist ihm die Ausübung seiner Tätigkeit nicht weiter zu genehmigen. Ihm fehlt die nötige berufliche Zuverlässigkeit.


(VwG Hannover, 5 B 2650/10)

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