Gesundheitspolitik

Rabattverträge bestens umgesetzt

Hohe Erfüllungsquote in Hamburg

HAMBURG (tmb). Die Apotheken sind sehr erfolgreich in ihren Bemühungen zur Umsetzung der Rabattverträge. Dies zeigt eine Erhebung der Rabatterfüllungsquote anhand einer Stichprobe von 373 Hamburger Apotheken für den Oktober 2009. Demnach erreichen 90 Prozent der Apotheken eine Rabatterfüllungsquote von mindestens 85 Prozent.

68 Prozent der ausgewerteten Apotheken haben die Rabattverträge sogar zu mindestens 90 Prozent umgesetzt. Die meisten Apotheken haben die Rabattverträge zu 90 bis 94 Prozent erfüllt. Diese Ergebnisse einer Untersuchung des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) präsentierte der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins und des NARZ, Dr. Jörn Graue, aus Anlass der Unterzeichnung der "Hamburger Erklärung" (siehe Beitrag "Bekenntnis zu Beratungskompetenz und Qualität) am 13. Januar.

Komplexe Erfassungskriterien

Die genauen Häufigkeiten für verschiedene Rabatterfüllungsquoten sind in der nebenstehenden Tabelle aufgelistet. Zu den Einsparungen der Krankenkassen trage außerdem bei, dass die Generikaquote mittlerweile in den meisten Bundesländern über 80 Prozent liege, so Graue. Die ermittelte Rabatterfüllungsquote ist der Anteil der abgegebenen Packungen von Rabattvertragsartikeln an der Zahl der auszutauschenden Artikel. Als nicht auszutauschen werden dabei Artikel gewertet, die außer Handel oder nicht verfügbar sind, für die keine Indikationen gelistet sind oder die nicht alle Indikationen abdecken. Ebenfalls nicht erfasst werden Fälle, bei denen ein Import abgegeben wurde oder bei denen der Arzt die Substitution ausgeschlossen hat. Da alle diese Fälle aus der Berechnung herausfallen, hat die Quote eine hohe Aussagekraft. Die Auswertung bezieht sich stets auf den abgegebenen und nicht auf den verordneten Artikel. Wenn ein Artikel mit wenigen Indikationen durch einen Artikel mit vielen Indikationen substituiert wird, der seinerseits nicht ausgetauscht werden könnte, fällt dieser Fall aus der Betrachtung heraus, obwohl ein Austausch im Sinne eines Rabattvertrages stattgefunden hat. Die Austauschleistung der Apotheken wird damit sogar eher unterschätzt.

Umsetzung in der Apotheke

Die Verordnungen, die hier als Nicht-Erfüllung gewertet werden, umfassen insbesondere die Fälle, bei denen die Apotheker pharmazeutische Bedenken anmelden. Angesichts der vielen möglichen Aspekte pharmazeutischer Bedenken kann die Rabatterfüllungsquote langfristig nicht bei 100 Prozent liegen.

Graue würdigte bei der Vorstellung der Zahlen das Engagement der Apotheken bei der Umsetzung der Rabattverträge. Darin zeige sich die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, die dadurch weitere Einsparungen im Generikamarkt realisieren könnten. Nach Aussagen verschiedener Kassenvertreter dürften sich diese Einsparungen zu Milliarden summieren, meinte Graue. Doch sollte auch der große Aufwand berücksichtigt werden, den die Apotheken bei der Überzeugungsarbeit an den Patienten und bei der Umsetzung in der Verwaltung leisten. Aus den potenziell betroffenen Arzneimitteln und den Identitätskennzeichen der Krankenkassen ergäben sich etwa 22 Millionen mögliche Kombinationen, die in der EDV verwaltet werden müssen. Die Kombination aus verordneten Arzneimitteln, rabattierten Produkten und Identitätskennzeichen ergäbe sogar fast 345 Millionen mögliche Verknüpfungen. Von den 199 austauschfähigen Arzneimittelgruppen seien für etwa 70 Prozent Rabattverträge zu berücksichtigen, erklärte Graue.

Rabatterfüllungsquote für Hamburg im Oktober 2009
Rabatterfüllungsquote
Anzahl der Apotheken

(Stichprobenumfang = 373)
50 bis 54%
1
55 bis 59%
1
60 bis 64%
2
65 bis 69%
1
70 bis 74%
2
75 bis 79%
5
80 bis 84%
26
85 bis 89%
81
90 bis 94%
207
95 bis 99%
45
100 %
2

Die Tabelle gibt an, wie viele Apotheken aus der Stichprobe von 373 Apotheken im Oktober 2009 die jeweils genannte Rabatterfüllungsquote erreicht haben.Quelle: NARZ

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