Gesundheitspolitik

Kartellrecht: Kommission prüft Absprachen

Patentvergleichsvereinbarungen zwischen Pharmaunternehmen unter der Lupe

Berlin (ks). Die Europäische Kommission will Vereinbarungen nachgehen, in denen Originalpräparatehersteller Generikaunternehmen eine Entschädigung zusagen, wenn diese die Markteinführung eines Generikums verschieben. Dazu hat sie sich am 12. Januar mit entsprechenden Auskunftsverlangen an verschiedene Pharmafirmen gewandt.

Hintergrund der Prüfung sind die im vergangenen Sommer veröffentlichten Ergebnisse der Untersuchung des Pharmasektors (AZ 2009, Nr. 29, S. 8). Diese hatte ergeben, dass die Hersteller von Originalpräparaten teilweise Verzögerungsstrategien anwenden, um nicht zu schnell generische Konkurrenz zu bekommen – dazu gehören auch Vergleichsvereinbarungen zwischen Pharmafirmen. Im Schnitt, so der Abschlussbericht der Kommission, kämen Generika in der EU sieben Monate später auf den Markt als eigentlich möglich – mit erheblichen finanziellen Folgen.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hält daher eine Analyse der Vergleichsvereinbarungen für angebracht. Speziell interessiert sich die Kommission für die Vereinbarungen, die Originalpräparate- und Generikahersteller zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2009 für die EU- bzw. EWR-Märkte geschlossen haben. Dazu fordert sie von einigen ausgewählten, nicht näher benannten Pharmaunternehmen Kopien der entsprechenden Unterlagen ein. "Wir müssen solchen Vereinbarungen nachgehen, um besser zu verstehen, warum, von wem und unter welchen Bedingungen sie geschlossen werden", erklärte Kroes. Diese Prüfung werde es der Kommission auch ermöglichen, erforderlichenfalls einzugreifen.

Sobald die Antworten vorliegen, werde man die Vereinbarungen analysieren und einen kurzen Bericht veröffentlichen, so die Kommission. Sollte eine Vereinbarung zusätzliche Fragen aufwerfen, könnte ein gezielteres Auskunftsverlangen folgen – noch sind lediglich die Unterlagen angefordert, aber keine weiteren Hintergrundinformationen.

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