Gesundheitspolitik

Bekenntnis zu Beratungskompetenz und Qualität

Hamburger Erklärung unterzeichnet

HAMBURG (tmb). Die Hamburger Apotheker bekennen sich zu einer qualitativ hochwertigen, unabhängigen Beratung – und die Politik des Stadtstaates erkennt die große Bedeutung dieser Leistung an. Dies sind die beiden zentralen Inhalte der "Hamburger Erklärung zur Beratung in Apotheken", die am 13. Januar in der Hansestadt unterzeichnet wurde.

Politik und Apotheker sind sich einig: Die Beratung in Apotheken vor Ort ist wichtig (v. l.): Kammerpräsident Rainer Töbing, Gesundheitssenator Dietrich Wersich und Apothekervereinsvorsitzender Dr. Jörn Graue unterzeichneten die "Hamburger Erklärung".
Foto: AK Hamburg

Der Hamburger Gesundheitssenator Dietrich Wersich, der Präsident der Hamburger Apothekerkammer, Rainer Töbing, und Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins unterzeichneten die gemeinsame Erklärung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz – sie entspricht einem Ministerium in anderen Bundesländern – und der Apothekerorganisationen. Diese Gemeinsamkeit zwischen Politik und Apothekern ist wohl auch die größte Besonderheit der "Hamburger Erklärung". Denn dadurch wird die alltägliche und vielen Menschen wenig bewusste Beratungsleistung anerkannt und der Öffentlichkeit vor Augen geführt. Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat die Erklärung initiiert, um den Verbrauchern bewusst zu machen, welche verantwortungsvolle Leistung die Apotheker erbringen und wie facettenreich pharmazeutische Dienstleistungen sind.

Verpflichtung zur Beratungsqualität

Als Hintergrund für die "Hamburger Erklärung" weisen die beteiligten Institutionen auf den zunehmenden Verkauf von Arzneimitteln über das Internet und die steigende Zahl von Arzneimittelfälschungen hin. Damit erhalte die unabhängige Kundenberatung in Apotheken einen neuen Stellenwert. In der Erklärung wird aufgelistet, welche vielfältigen Aspekte die Beratung in der Apotheke im Zusammenhang mit einer ärztlichen Verordnung oder der Selbstmedikation haben kann (Wortlaut s. Kasten). Daher verpflichten sich die Apotheker, fachliche Qualifikation, Vertraulichkeit, Zugänglichkeit, Unabhängigkeit und Verantwortung zu gewährleisten. Die Initiatoren der Erklärung planen, künftig die Zufriedenheit der Kunden in Kundenbefragungen anhand von Fragebögen zu messen. Im Unterschied zu anderen Apothekentests sollen die tatsächlich Betroffenen befragt werden, um realistische Antworten zu erhalten. Interessierte Apotheken können sich an die Hamburger Apothekerkammer wenden.

Chance zur Qualitätsentwicklung

Bei der Unterzeichnung erklärte Gesundheitssenator Wersich, Anregungen von Verbrauchern böten die Chance, Schwachstellen zu identifizieren und die Versorgungsqualität zu verbessern. "Ich freue mich, dass auch die Hamburger Apotheker ein Modell übernehmen, das sich in ähnlicher Form in Krankenhäusern und bei Zahnärzten bereits bewährt hat", so Wersich. Gemeinsam mit den Akteuren solle der Verbraucher- und Patientenschutz in Hamburg zu einem Qualitätsmerkmal ausgebaut werden. "Es ist kein Widerspruch, wirtschaftliches Wachstum auch mit Qualitätssteigerungen, einem hohen Sicherheitsniveau im Gesundheitswesen und mit adäquatem Verbraucher- und Patientenschutz zu verbinden", erklärte Wersich.

Kammerpräsident Töbing betonte besonders die Bedeutung der Beratung in der Selbstmedikation. "Wenn man ein Arzneimittel rezeptfrei bekommt, heißt das nicht, dass es harmlos ist", so Töbing. Der Vereinsvorsitzende Graue stellte den hohen Erklärungsbedarf bei ärztlich verordneten Arzneimitteln, auch hinsichtlich der formalen Aspekte wie Selbstbeteiligung und Rabattverträge heraus. "Gerade die Rabattverträge sind hier für die Apotheken eine besondere Herausforderung. Hier müssen wir den verständlicherweise verunsicherten Patienten unbedingt helfen", so Graue. Die Psychologie der Kommunikation sei die wesentliche Voraussetzung für diese Beratung. Dazu präsentierte er eine neue Auswertung zur Umsetzung der Rabattverträge, die die erheblichen Anstrengungen der Apotheken im Interesse der Krankenkassen belegt (siehe Beitrag "Rabattverträge bestens umgesetzt").

Hamburger Erklärung zur Beratung in Apotheken


Um Arzneimittel sachgerecht anzuwenden, ist oft eine qualifizierte Beratung in der Apotheke erforderlich. Apothekerinnen und Apotheker beraten ihre Kunden bei der Anwendung ärztlich verordneter Arzneimittel und bei der Selbstmedikation mit nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Schwerpunkte der Beratung sind:

  • Abklärung, ob bei Wunsch nach einem nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel eine Selbstbehandlung verantwortbar oder besser ein Arztbesuch anzuraten ist,
  • gezielte Empfehlung eines geeigneten Arzneimittels zur Selbstbehandlung,
  • Information zur sachgerechten Anwendung (Dosierung, Einnahmezeitpunkt, Einnahmedauer, Erklärung zur Arzneiform etc.),
  • Information über erwünschte und unerwünschte Wirkungen,
  • Abklärung von Unverträglichkeiten, Gegenanzeigen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und Lebensmitteln,
  • Information über die sozialrechtlichen und vertraglichen Regelungen für die Kostenübernahme durch Krankenversicherungen und die Patientenselbstbeteiligung.

Die Hamburger Apothekerinnen und Apotheker verpflichten sich, ihren Kunden und Patienten gegenüber die folgenden Grundsätze einzuhalten:

  • Fachliche Qualifikation: Die Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken erfolgt ausschließlich durch pharmazeutisch-qualifizierte Fachkräfte (im wesentlichen Apotheker/innen und pharmazeutisch-technische Assistentinnen/ Assistenten).
  • Vertraulichkeit: Auf Wunsch und im Bedarfsfall ist in jeder Apotheke eine vertrauliche Beratung möglich.
  • Zugänglichkeit: Auch außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten sind permanent Apotheken zur Dienstbereitschaft eingeteilt. An jeder Apotheke werden die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken angezeigt. Dienstbereite Apotheken können außerdem über die telefonische Notdienst-Auskunft bzw. die Homepage der Apothekerkammer Hamburg ermittelt werden.
  • Unabhängigkeit: Apotheken werden ausschließlich durch Apotheker/innen geführt, so dass keine fremde Einflussnahme auf pharmazeutisch-fachliche Entscheidungen durch Kapitalgeber, Arzneimittelfirmen, Großhandlungen, sonstige Leistungserbringer oder Kostenträger erfolgt.
  • Verantwortung: Die Leiterin/der Leiter einer Apotheke ist verantwortlich für alle pharmazeutisch-fachlichen und kaufmännischen Angelegenheiten dieser Apotheke.

Sollte es zusätzlichen Informations- oder Aufklärungsbedarf geben, können sich Bürgerinnen und Bürger auch im Hamburger Apothekerhaus an die Apothekerkammer Hamburg oder den Hamburger Apothekerverein e.V. wenden.

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