Gesundheitspolitik

Apothekenbetriebsordnung: Annäherung zwischen Apotheken und BMG

Informelle Erörterung weckt Zuversicht bei Apothekern

Berlin (lk). Eine Annäherung zwischen den Positionen der Apotheken und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die fünfstündige "informelle Erörterung" über die umstrittene Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gebracht. Das Gespräch am 15. Juli sei "sehr konstruktiv" verlaufen. Die Vertreter der Apothekerverbände hätten sich "ernst genommen gefühlt", bestätigte der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), Stefan Hartmann, gegenüber der AZ.

Neben dem BVDAK hatte das BMG die ABDA, die Bundesapothekerkammer sowie die Bundesverbände Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Krankenhausapotheker (ADKA), der Deutschen Apotheker (BVDA) und der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) zum Gespräch nach Bonn eingeladen.

Konkrete Vereinbarungen gab es bei dem Treffen am Donnerstag nicht. Aber: "Wenn unsere Vorschläge in den nächsten Entwurf eingearbeitet werden, sind wir mit der ApBetrO auf einem guten Weg", sagte Hartmann. Offen geblieben ist, wann das BMG den offiziellen Referentenentwurf vorlegen will und ob die neue ApBetrO noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.

Zunächst haben die Verbände jetzt Gelegenheit, ihre Positionen und Hinweise nochmals schriftlich in den nächsten vier Wochen einzureichen. Das BMG habe zugesagt, im bekannt gewordenen Entwurf missverständliche Formulierungen zu überarbeiten und damit bereits einige kontroverse Punkte zu entschärfen.

So stellte das BMG klar, dass die Regelung zum Nachtdienstzimmer in der Neufassung der ApBetrO klarer gefasst werden soll. Das BMG sprach sich wie bisher für die Raumeinheit aus. Unklar blieb aber, ob das Nachtdienstzimmer darin einbezogen ist.

Entschärft werden soll offenbar auch die Regelung zur Anwesenheitspflicht des Apothekenleiters. Das BMG hatte eine Meldepflicht vorgesehen und nur drei Fehltage gestatten wollen. Im Gespräch mit den Verbänden zeigte sich das BMG offen für eine großzügigere Regelung. Diskutiert wurde über eine oder sogar zwei Wochen. Es soll die Anwesenheitspflicht des Apothekenleiters strenger kontrolliert werden. Auch die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten wurde erörtert. Hier zeigte sich das BMG offen für eine praktikablere Regelung, die Spielraum für Nebentätigkeiten lässt.

Knackpunkt zurückgenommene Arzneimittel

Abgerückt ist das BMG nach dem Eindruck von Teilnehmern der Gesprächsrunde von einer generellen Rücknahmepflicht bereits abgegebener Arzneimittel durch die Apotheken. Darüber sei kontrovers diskutiert worden. Offenbar will das BMG die Rücknahme jetzt auf Arzneimittel aus Heimen und Krankenhäusern eingrenzen.

Ob PTAs künftig alle Rezepte vor der Abgabe vorzeigen müssen, blieb offen. Die Verbände haben auf die alltägliche Praxis hingewiesen und gefordert, die gegenwärtige Regelung in der ApBetrO beizubehalten. Vom BVDAK wurde der Vorschlag unterbreitet, den PTA-Beruf aufzuwerten und attraktiver zu gestalten.

Ausnahmen in Einzelfällen soll es offenbar geben von der eindeutigen räumlichen Abgrenzung der Rezeptur, wenn sich in der Apotheke dafür keine baulichen Voraussetzungen finden. Grundsätzlich will das BMG aber an seiner Position festhalten, wonach Rezepturarbeitsplätze künftig "allseitig begrenzt" sein müssen.

Apothekerverbände und BMG waren sich einig, dass es in Apotheken grundsätzlich sogenannte Diskretionszonen für ungestörte Beratung geben soll. Auch hier kündigte das BMG an, über praxistaugliche Regelungen nachzudenken. Die konkrete Ausgestaltung der Diskretionszone könnte demnach dem Apothekeninhaber überlassen bleiben.

Kontrovers und ohne Annäherung diskutiert wurde die vorgesehene Begrenzung des Angebotes von Nicht-Arzneimitteln auf 30 Prozent der Gesamtoffizinfläche. Das BMG zeigte Verständnis dafür, die Apotheken in ihrer unternehmerischen Entscheidung über die Raumgestaltung nicht zu sehr einzuengen.

Eine ausführliche Debatte gab es um die Regeln der Guten Herstellungspraxis. Die Apotheker verwiesen auf die bereits existierenden Vorschriften der Bundesapothekerkammer. Das BMG gestand offenbar zu, in den Formulierungen nicht auf die EU-GMP Bezug zu nehmen, sondern den Begriff "gute Herstellungspraxis" zu verwenden. Das würde bedeuten, dass die strengeren Maßstäbe für Arbeitsplätze in der pharmazeutischen Industrie nicht vollständig auf die Apotheken Anwendung finden.

Warten auf den Referentenentwurf

Fazit: Das Gespräch brachte offenbar eine erste Annäherung. "Das BMG hat unsere Argumente wohlwollend zur Kenntnis genommen und trug zum gegenseitigen Verständnis bei", fasste Hartmann seinen Eindruck zusammen. "Wir wissen aber noch längst nicht, was sich davon im Referentenwurf wiederfinden wird."

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