Gesundheitspolitik

Pick-up-Verbot kommt nicht

Justiz- und Innenministerium stellen sich quer – BMG sucht weiter nach Lösung

Berlin (ks). Das im Referentenentwurf für ein Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz vorgesehene Verbot der Pick-up-Stellen ist in der Ressortabstimmung auf Widerstand getroffen. Das Innen- (CDU) und das Justizministerium (FDP) halten ein solches Verbot für verfassungswidrig. Ohne eine Einigung zwischen den Ressorts kann die Regelung jedoch nicht in den Gesetzentwurf einfließen.

Das Bundesinnenministerium hatte in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf moniert, dass von der Änderung nur die Apotheker profitierten. "Eine Einsparung von Arzneimittelkosten ist hier nicht erkennbar, ganz im Gegenteil", zitierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 23. Juni) aus dem Schreiben. Auch das Argument, dass durch die Pick-up-Stellen eine sichere Versorgung gefährdet sei, erscheine "zweifelhaft". Für das Bundesjustizministerium seien ebenfalls "keine triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Versandhandel mit Arzneien zu beschränken". Eine weitere Prüfung sei "mangels hinreichend plausibler Gründe" nicht notwendig. Die vom Bundesverwaltungsgericht geäußerten Zweifel, wonach ein Pick-up-Verbot gegen die vom Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit verstoße, bestünden fort.

Daniel Bahr (FDP), Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, bestätigte gegenüber der AZ, dass in den Ressorts keine Einigung zu der angedachten Gesetzesänderung erzielt werden konnte.

Staatssekretär Bahr: Thema ist nicht gestorben

Bahr, der schon in Oppositionszeiten der FDP für das Verbot der Arzneimittelbestell- und abholstellen in Gewerbebetrieben eintrat, zeigte sich hierüber enttäuscht. Die FDP habe bereits in der Vergangenheit mehrere Rechtsgutachten vorgelegt, die zu einem anderen Ergebnis gekommen seien. Doch nun muss der Staatssekretär hinnehmen, dass das Verbot – vorläufig – vom Tisch ist. "Das heißt nicht, dass das Thema gestorben ist", sagte Bahr. Man werde weiter nach einer Lösung suchen. Im Innen und Justizministerium sei man bereit gewesen, über Anforderungen für Pick-up-Stellen in Gewerbebetrieben und einen Genehmigungsvorbehalt zu sprechen. Die ABDA-Spitze habe jedoch in den vielen vorangegangenen Gesprächen zum Thema stets zu verstehen gegeben, dass sie eine solche Regelung ablehnt, weil sie eine "Apotheke light" befürchtet. Auch Bahr sieht diese Gefahr und zeigte daher Verständnis für diese Argumentation.

AMNOG-Entwurf in der "Finalisierung"

Nun wird weiter am Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV (AMNOG) gefeilt – auch ohne Pick-up-Verbot. Bahr zufolge könnte der Fraktionsentwurf schon diese Woche stehen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll er in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss ist nach Sommerpause für den Herbst geplant.

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