Wirtschaft

Minijobs auf 400 Euro-Basis

Im Privathaushalt sind nur 14,27 Prozent Abgaben fällig

(bü). Teilzeitkräfte, die bis zu 400 Euro im Monat verdienen, können weitgehend abgabenfrei ihren Verdienst kassieren. Der Arbeitgeber bezahlt pauschal 15 Prozent für die Renten- und 13 Prozent für die Krankenversicherung für seine "Minijobber" und trägt im Regelfall auch die 2-Prozent-Steuerpauschale. Bei glatt 400 Euro Monatsverdienst sind das 120 Euro pro Monat (plus Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe je nach Gewerbezweig unterschiedlich ausfällt).

Wird in einem Privathaushalt gearbeitet, so fallen für den Arbeitgeber (den "Haushaltungsvorstand") wesentlich geringere Abgaben an: je 5 Prozent für die Renten- und Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschalsteuer. Die insgesamt 12 Prozent summieren sich bei 400 Euro Monatsverdienst auf 48 Euro Zusatzkosten im Monat. Hinzu kommen allerdings – wie bei gewerblich tätigen Arbeitgebern – noch 1,6 Prozent Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung, womit automatisch Unfälle während der Tätigkeit im Privathaushalt sowie auf den Arbeitswegen versichert sind. (Gewerblich tätige Arbeitgeber zahlen Unfallversicherungsbeiträge individuell an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft.)

Beide – ob gewerblich oder privat – bezahlen ferner 0,67 Prozent für die "Lohnfortzahlungsversicherung" im Krankheitsfall sowie für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Arbeitgeber kleinerer Firmen mit bis zu 30 Beschäftigten sowie Privatiers haben für krankheitshalber ausgefallene Arbeitstage – wie bei normalen Arbeitverhältnissen auch – den Lohn für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Die Lohnfortzahlungsversicherung ersetzt diesen Aufwand. Entsprechendes gilt für Mutterschutzleistungen.

Steuerlich kann der private Arbeitgeber 20 Prozent seines Aufwandes für die Haushaltshilfe – maximal 510 Euro im Jahr – von seiner Steuerschuld herunterrechnen. Dass derjenige, der keine Steuern zahlt, wie oftmals ein Rentnerhaushalt, insoweit nicht entlastet wird, liegt auf der Hand – ist aber systemgerecht: Die bis zu 510 Euro können nur dort Steuern "sparen" helfen, wo Steuern anfallen ...

Was an wen melden?

Wie läuft ein Minijob in einem Privathaushalt "technisch" ab? Der Arbeitgeber schickt der Minijobzentrale in 45115 Essen für eine in seinem Haushalt beschäftigte Arbeitskraft eine vereinfachte Meldung: den Haushaltsscheck. Das Verfahren gilt nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (400 €-Minijobs). Gegenüber den Meldungen bei "normalen" Arbeitsverhältnissen enthält der Haushaltsscheck reduzierte Angaben. Das entsprechende Formular ist im Internet unter www.haushaltsscheck.de zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber kann den Haushaltsscheck entweder direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Genau so gut kann aber auch das Blankoformular gedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Für Arbeitgeber ohne Internetanschluss werden die Vordrucke von der Minijobzentrale 45115 Essen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Die Minijobzentrale teilt dem Privathaushalt eine Betriebsnummer zu. Zweimal im Jahr, Mitte Januar und Mitte Juli, bucht sie dem Privathaushalt die Beiträge für den gemeldeten Lohn für die vergangenen sechs Monate per Lastschrift vom Konto ab.

Das Service-Center der Minijobzentrale ist unter der Rufnummer 01801 200504 (zum Ortstarif aus dem Festnetz) zu erreichen. (Fax: 0201 384979797)

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