Recht

Wer sich nicht schützt, der bleibt auf "Phishing-Schaden" sitzen

(bü). Online-Bankkunden sind rechtlich verpflichtet, ihren PC mit einem Sicherheitspaket auszustatten. Dazu gehört ein ständig aktualisiertes Viren-Schutz-Programm. Wird ein Bankkunde Opfer des sogenannten Phishings (wobei seine PIN und die Transaktionsnummer von einem Hacker abgegriffen und Geld "fehlgeleitet" wird), so bleibt der Online-Bestohlene auf seinem Schaden sitzen, wenn er nicht nachweisen kann, seinen PC ausreichend geschützt zu haben.


(LG Köln, 9 S 195/07)

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